Unfallgutachten
Das Gutachten, mit dem Sie Ihren Schaden gegenüber der Versicherung belegen.
- Schaden, Reparaturkosten und Reparaturdauer
- Wiederbeschaffungs- und Restwert
- Wertminderung nach der Reparatur
- Fotodokumentation vor Ort
Nach einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten. In der Regel zahlen Sie nichts vor, und Sie bekommen einen Gutachter, der nur für Sie arbeitet.
SchadenumfangJeder Schaden wird erfasst, vermessen und mit Lichtbildern belegt.
Vier Schritte vom ersten Anruf bis zur Abrechnung.
Wir klären kurz, was passiert ist, und vereinbaren einen Termin. Oft noch am selben Tag.
Wir kommen zu Ihnen, dokumentieren den Schaden mit Fotos und messen nach.
Sie erhalten ein Gutachten, das der Versicherung als Nachweis Ihres Schadens dient.
Nach Abtretung rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. In der Regel zahlen Sie nichts vor.
Wir kommen zu Ihnen, sehen uns den Schaden an und halten alles mit Fotos fest. Das Video zeigt in wenigen Sekunden, wie das aussieht.
Jetzt anrufen0163 7962575Der Schwerpunkt liegt auf Unfallschäden. Dazu kommen Bewertungen und technische Gutachten für Kauf, Verkauf und Streitfälle.
Das Gutachten, mit dem Sie Ihren Schaden gegenüber der Versicherung belegen.
Bei kleineren Schäden reicht oft eine nachvollziehbare Kalkulation. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt.
Spuren und Schäden direkt nach dem Unfall dokumentieren. Wichtig, wenn die Schuldfrage unklar ist.
Die Versicherung kürzt Reparaturkosten oder Gutachterhonorar? Wir prüfen die Begründung und antworten fachlich.
Wer den Gutachter beauftragt, bestimmt, in wessen Auftrag das Gutachten entsteht.
| Kriterium | Gutachter der Versicherung | Ihr unabhängiger Gutachter |
|---|---|---|
| Auftraggeber | Die Versicherung | Sie |
| Auswahl | Wird von der Versicherung vorgeschlagen | Ihre freie Wahl |
| Kosten für Sie | Keine | In der Regel keine: bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung |
| Ziel des Gutachtens | Die Schadenhöhe aus Sicht der Versicherung ermitteln | Den Schaden vollständig und für Sie nachvollziehbar dokumentieren |
Die freie Wahl des Sachverständigen gilt grundsätzlich für Geschädigte eines unverschuldeten Haftpflichtschadens. Das ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihren Einzelfall.
Kfz-Sachverständiger und Inhaber von CARCHECK Berlin. Versicherungs- und werkstattunabhängig, für Fahrzeuge aller Art.
Wir kommen dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht: nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt.
Die wichtigsten Antworten vor dem ersten Anruf. Etwas fehlt? Fragen Sie uns direkt.
Fragen? Rufen Sie an0163 7962575Nach einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten. Meist rechnen wir nach einer Abtretung direkt mit der Versicherung ab, sodass Sie nichts vorstrecken müssen. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, klären wir vorab. Bei eigenem Verschulden oder bei Bewertungen für Kauf, Verkauf und Oldtimer klären wir die Kosten vorab mit Ihnen.
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Geschädigte grundsätzlich die freie Wahl des Sachverständigen. Ein Gutachter, den die Versicherung schickt, arbeitet in deren Auftrag.
Bei kleinen Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag. Ein Gutachten enthält zusätzlich Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung und ist bei größeren Schäden die stärkere Grundlage. Wir sehen uns Ihr Fahrzeug unverbindlich an und sagen Ihnen, was sinnvoll ist.
Kürzungen kommen häufig vor. Wir prüfen die Begründung und erstellen bei Bedarf eine fachliche Stellungnahme. Für rechtliche Schritte empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Oft noch am selben Tag. Rufen Sie an, dann nennen wir Ihnen einen konkreten Termin.
In allen Berliner Bezirken und im Berliner Umland, zum Beispiel Schönefeld und Königs Wusterhausen.
Rufen Sie an oder lassen Sie sich zurückrufen. Die erste Einschätzung ist unverbindlich.
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