Motor- und Gasanlagen-Gutachten in Berlin
Bei Fehlfunktionen oder Motorschäden nach dem Umbau auf Autogas (LPG) oder Erdgas (CNG).
Wenn der Umbau nicht hält, was er verspricht
Der Umbau auf Autogas (LPG) oder Erdgas (CNG) wird beliebter, wenn die Benzinpreise steigen. Nicht jeder Fahrzeughalter ist mit dem Ergebnis zufrieden.
Wird der Einbau nicht nach den Vorgaben des Anlagenherstellers und den einschlägigen Regelungen (ECE-R 67 und ECE-R 115) ausgeführt, kann es zu schlechten Fahreigenschaften oder sogar zu Motorschäden kommen.
Typische Anzeichen
- Leistungsverlust oder unruhiger Motorlauf
- Fehlfunktionen im Gasbetrieb
- Motorschäden nach dem Umbau
- Der Umrüstbetrieb behebt die Mängel auch nach mehreren Versuchen nicht
Was wir tun
Wir ermitteln die Ursache und dokumentieren sie neutral. Das Gutachten dient als Grundlage für die nächsten Schritte, gegebenenfalls über einen Fachanwalt. Mehr zu unserem Vorgehen bei technischen Schäden lesen Sie unter Technische Gutachten.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Antworten vor dem ersten Anruf. Etwas fehlt? Fragen Sie uns direkt.
Wie erfahren ist der Gutachter, der mein Fahrzeug begutachtet?
Tilo Neumann ist Kfz-Techniker-Meister und arbeitet seit 2008 als freier Kfz-Sachverständiger. Seitdem hat er über 8.000 Gutachten für mehr als 5.000 Kunden erstellt. Die Nachweise finden Sie unter Qualifikationen.
Wie wird mein Fahrzeugschaden dokumentiert?
Je nach Erfordernis gehören Fotos, Untersuchungen, Messungen und technische Beweissicherung zur Schadenaufnahme. So halten Sie den Schaden so fest, wie Sie ihn gegenüber der Versicherung belegen müssen. Mehr unter Beweissicherung. Alle Vorteile im Überblick: Ihre 20 Vorteile bei CARCHECK Berlin.
Kurz gefragt
Wann lohnt sich ein Gutachten bei einer Gasanlage?
Wenn der Motor nach dem Umbau auf LPG oder CNG Schäden zeigt, die Anlage immer wieder ausfällt oder Werkstatt und Umrüster sich gegenseitig die Schuld geben. Das Gutachten klärt die Ursache und ist Grundlage für Gewährleistung oder Schadenersatz.
Auf einen Blick
- Gasanlagen (LPG/CNG) werden bei jeder Hauptuntersuchung, beim Pkw also alle 2 Jahre, im Rahmen der Gasanlagenprüfung (GAP) kontrolliert.
- Beim Kauf vom Händler haften Mängel 2 Jahre (bei Gebrauchtwagen oft auf 1 Jahr verkürzt); in den ersten 12 Monaten wird vermutet, dass ein Mangel schon bei Übergabe da war.
- Ein technisches Gutachten klärt, ob ein Motorschaden auf den Umbau, auf Verschleiß oder auf einen Montagefehler zurückgeht.
- Selbstzahler (Preisstand Oktober 2026, inkl. 19 % MwSt.): Kaskoschaden 100 bis 500 €, Wertgutachten 120 bis 1.500 €, Zeitaufwand ab 178,50 € pro Stunde.
- Über 8.000 Gutachten für mehr als 5.000 Kunden seit 2008, erstellt von Kfz-Techniker-Meister Tilo Neumann.
Rechtsgrundlagen: § 434 BGB (Sachmangel); § 437 BGB (Rechte des Käufers bei Mängeln); § 477 BGB (Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf, 12 Monate); § 41a StVZO (Gasanlagen und Gasanlagenprüfung). Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wir sind für Sie da
Rufen Sie an oder lassen Sie sich zurückrufen. Die erste Einschätzung ist unverbindlich.
Täglich erreichbar

