Kostenvoranschlag nach Unfall in Berlin
Für kleinere Schäden reicht oft eine nachvollziehbare Kalkulation. Wir prüfen vor Ort, ob ein Kostenvoranschlag genügt oder ein Gutachten die bessere Grundlage ist.
Wann ein Kostenvoranschlag reicht
Bei Klein- und Bagatellschäden genügt häufig ein Kostenvoranschlag mit Fotodokumentation. Als Faustregel liegt die Bagatellgrenze bei etwa 750 Euro. Ob Ihr Schaden darüber oder darunter liegt, klären wir bei der Besichtigung.
- Kleiner Schaden ohne Streit über den Hergang
- Der Schaden liegt voraussichtlich unter der Bagatellgrenze
- Sie möchten vor der Reparatur wissen, was sie ungefähr kostet
Was Sie bekommen
- Eine nachvollziehbare Kalkulation der Reparaturkosten
- Eine Fotodokumentation als Anlage
- Auf Wunsch leiten wir den Kostenvoranschlag direkt an die regulierende Versicherung weiter
Wann ein Gutachten besser ist
Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze, sollten Sie nicht auf ein Gutachten verzichten. Erst das Unfallgutachten enthält Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung. Wenn wir bei der Besichtigung sehen, dass ein Gutachten sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen ehrlich.
Wer bezahlt den Kostenvoranschlag?
Nach einem unverschuldeten Unfall wird der Kostenvoranschlag in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Je nach Fall klären wir vorab, ob Sie in Vorleistung gehen oder ob wir per Abtretung direkt mit der Versicherung abrechnen.
Bei einem selbst verursachten Schaden tragen Sie die Kosten selbst. Dafür fallen etwa ca. 55 € an.
Häufige Fragen
Kann ich mit dem Kostenvoranschlag in eine Werkstatt meiner Wahl?
Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich freie Werkstattwahl.
Was, wenn der Schaden größer ist als gedacht?
Zeigt sich bei der Besichtigung, dass ein Gutachten sinnvoller ist, sagen wir Ihnen das und erstellen es auf Wunsch direkt.
Wir sind für Sie da
Rufen Sie an oder lassen Sie sich zurückrufen. Die erste Einschätzung ist unverbindlich.
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