Die Versicherung kürzt: was tun?
Kürzungen sind häufig, aber nicht immer berechtigt. So prüfen Sie die Begründung und antworten fachlich.
Was Versicherungen häufig kürzen
- Stundenverrechnungssätze der Werkstatt
- Verbringungskosten und Aufschläge auf Ersatzteilpreise
- Mietwagen- und Nutzungsausfallkosten
- Wertminderung
- Das Honorar des Sachverständigen
Schadenmanagement: Partnerwerkstatt und Vorgaben
Manche Versicherer schließen Sondervereinbarungen mit ausgewählten Werkstätten, zum Beispiel zu günstigen Stundensätzen, Mietwagenkonditionen oder Reparaturmethoden. Sie versuchen dann, Geschädigte dorthin zu lenken.
Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls entscheiden Sie grundsätzlich selbst über Werkstatt, Sachverständigen und Anwalt. Sie müssen sich auf Vorschläge der gegnerischen Versicherung nicht einlassen.
Das können Sie tun
- Verlangen Sie die Begründung der Kürzung schriftlich
- Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie es prüfen lassen
- Lassen Sie fachlich prüfen, ob die Kürzung stimmt, mit einer Stellungnahme des Sachverständigen
- Lassen Sie die rechtliche Seite von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen
Ob eine Kürzung zu Recht erfolgt, ist eine rechtliche Frage. Das ist keine Rechtsberatung. Wie Ihr Einzelfall zu beurteilen ist, klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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