Gutachterkosten in Berlin: Was ein Kfz-Gutachten kostet und wer es bezahlt

Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung das Gutachten. Für alle anderen Fälle nennen wir Ihnen den Preis, bevor wir anfangen.

  • Keine Vorkasse bei unverschuldetem Unfall
  • Bei Teilschuld stornieren wir Ihren Kostenanteil
  • Alle Preise als Gesamtpreis inkl. MwSt.

Unsere Preise auf einen Blick

Was ein Gutachten kostet, hängt davon ab, wer den Schaden verursacht hat und welche Leistung Sie brauchen.

Alle Preise sind Gesamtpreise einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Nettobeträge nennen wir nur zusätzlich in Klammern, zur Orientierung für gewerbliche Auftraggeber. Preisstand: Oktober 2026.

Versicherung zahlt Wenn die gegnerische Versicherung zahlt

Unverschuldeter Unfall

Haftpflichtschaden

In der Regel keine Kosten

Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt das Gutachten. Nach der Abtretung rechnen wir direkt mit ihr ab.

Teilschuld

Haftungsquote

Keine Kosten für Sie

Die gegnerische Versicherung zahlt ihren Anteil nach Quote, den Rest stornieren wir.

Sie als Auftraggeber Wenn Sie das Gutachten selbst bezahlen

Selbst verursachter Schaden

Kaskoschaden

100 bis 500 €inkl. 19 % MwSt.

Je nach Aufwand. Den Gesamtpreis nennen wir Ihnen vor der Beauftragung.

Wertgutachten und Bewertung

z. B. Oldtimer, Kauf oder Verkauf

120 bis 1.500 €inkl. 19 % MwSt.

Je nach Aufwand, verhandelbar.

Reparaturbestätigung

Nach der Reparatur

Kostenlos

Wenn wir das Schadengutachten erstellt haben. Sonst ca. 60 € inkl. 19 % MwSt.

Leistungen nach Zeitaufwand

z. B. technische Gutachten

ab 178,50 €pro Stunde, inkl. 19 % MwSt.(150,00 € netto)

Abgerechnet wird nach tatsächlichem Zeitaufwand.

Den genauen Preis für Ihren Fall nennen wir Ihnen vor der Beauftragung. Die Angaben sind keine Rechtsberatung. Im Zweifel klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihren Einzelfall.

So läuft es ab: vom Anruf bis zur Abrechnung

In vier Schritten zum fertigen Gutachten.

  1. Kontakt

    Rufen Sie an, schreiben Sie uns per WhatsApp oder fordern Sie einen Rückruf an. Wir klären Ihren Fall und nennen Ihnen den Preis vorab.

  2. Besichtigung

    Wir sehen uns Ihr Fahrzeug an und dokumentieren den Zustand. Bei einem Haftpflichtschaden beauftragen Sie uns und treten Ihren Erstattungsanspruch ab.

  3. Gutachten

    In der Regel ist das Gutachten noch am Tag der Besichtigung fertig. Muss ein Restwert ermittelt werden, dauert es mindestens 24 Stunden länger.

  4. Abrechnung

    Bei einem Haftpflichtschaden rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Als Auftraggeber erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Unverschuldeter Unfall: Warum Sie in der Regel nichts zahlen

Die Kosten für das Gutachten gehören zu Ihrem Schaden. Deshalb muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners sie ersetzen (§ 249 BGB).

Sie dürfen den Gutachter frei wählen. Ein Gutachter, den die gegnerische Versicherung schickt, arbeitet in deren Auftrag. Wenn Sie uns beauftragen, treten Sie Ihren Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an uns ab. Wir rechnen dann direkt mit der Versicherung ab, und Sie müssen nichts vorstrecken.

Bei sehr kleinen Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Wir sehen uns Ihr Fahrzeug an und sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt.

Freie Gutachterwahl

Sie entscheiden, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.

Direkte Abrechnung

Nach der Abtretung geht unsere Rechnung an die Versicherung des Unfallgegners, nicht an Sie.

Kein Vorstrecken

Sie müssen das Honorar bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel nicht vorab bezahlen.

Teilschuld: So rechnen wir ab

Bei einer Haftungsquote zahlt die gegnerische Versicherung nur ihren Anteil. Den Rest stornieren wir. Ein Beispiel mit einem Honorar von 800 € inklusive MwSt.:

  1. Gutachten

    Wir erstellen das Gutachten. Unser Honorar beträgt zum Beispiel 800 € inkl. MwSt.

  2. Haftungsquote

    Die Versicherung erkennt 70 % Haftung des Unfallgegners an, 30 % entfallen auf Sie.

  3. Erstattung

    Die gegnerische Versicherung zahlt 70 % des Honorars, also 560 €.

  4. Ihr Anteil

    Die restlichen 240 € stornieren wir. Sie zahlen nichts.

Beispiel: So verteilt sich ein Honorar von 800 € inkl. MwSt.

Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel. Die tatsächliche Haftungsquote legt die Versicherung fest oder ein Gericht.

Wie Kfz-Gutachter ihr Honorar berechnen

Für private Kfz-Gutachten gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung. Welche Honorare üblich sind, zeigen die Erhebungen der Sachverständigenverbände.

Grundhonorar nach Schadenhöhe

Bei Unfallschäden richtet sich das Honorar üblicherweise nach der Schadenhöhe. Das hat der Bundesgerichtshof als zulässig anerkannt (BGH, Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06). Als Schadenhöhe gelten die Reparaturkosten netto plus eine etwaige merkantile Wertminderung, bei einem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert.

Die wichtigste Orientierung ist die Honorarbefragung des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen). Der Verband erhebt alle zwei Jahre, was seine Mitglieder abrechnen, und stellt die Ergebnisse als Honorarkorridore dar. Gerichte ziehen die Befragung regelmäßig als Schätzgrundlage heran (§ 287 ZPO). Auch der VKS (Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen) veröffentlicht eigene Honorarrichtlinien. Wie hoch das Grundhonorar für eine bestimmte Schadenhöhe üblicherweise ist, zeigt der Honorarrechner des BVSK.

Nebenkosten

Zum Grundhonorar kommen Nebenkosten, die gesondert berechnet werden. Gerichte orientieren sich dabei, außer bei den Fahrtkosten, am JVEG (BGH, Urteil vom 26.04.2016, VI ZR 50/15). Die folgende Tabelle ist eine Marktübersicht: Sie zeigt die üblichen Sätze, keine verbindliche Preisliste. Für Sie als Privatperson maßgeblich ist die Spalte mit der Mehrwertsteuer.

Übliche Nebenkosten bei Kfz-Gutachten (Marktübersicht), netto und inklusive 19 % Mehrwertsteuer
PositionÜblicher Satznetto, MarktübersichtGesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
Lichtbild, erster Fotosatz2,00 € je Bild2,38 € je Bild
Lichtbild, zweiter Fotosatz0,50 € je Bild0,60 € je Bild
Schreibkosten1,80 € je Seite2,14 € je Seite
Kopie0,50 € je Kopie0,60 € je Kopie
Porto und Telefon15,00 € pauschal17,85 € pauschal
Fahrtkostenmind. 0,70 € je kmmind. 0,83 € je km

Welche Nebenkosten in Ihrem Fall anfallen und wie hoch der Gesamtpreis ist, nennen wir Ihnen vor der Beauftragung. Die Bruttobeträge sind auf den vollen Cent gerundet.

Stundensatz bei technischen Gutachten

Technische Gutachten, Bewertungen und Sonderfälle lassen sich nicht an einer Schadenhöhe festmachen. Sie werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Laut BVSK liegen die Stundensätze dafür überwiegend zwischen 150 und 200 € netto, das entspricht 178,50 bis 238,00 € inklusive 19 % MwSt. Das ist eine Marktübersicht. Unser Preis beginnt bei 178,50 € inkl. 19 % MwSt. (150,00 € netto) pro Stunde.

Gerichtsgutachten

Beauftragt ein Gericht einen Sachverständigen, gilt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) mit festen Stundensätzen. Für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung wurde der Satz zum 1. Juni 2025 um 9 % auf rund 130 € angehoben. Hinzu kommt die Umsatzsteuer. Für private Gutachten, etwa nach einem Unfall, ist das JVEG nicht maßgeblich.

Wenn die Versicherung das Honorar kürzt

Versicherungen kürzen Gutachterhonorare häufig, etwa mit dem Argument, das Honorar sei nicht ortsüblich. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Geschädigte vor der Beauftragung aber keine Marktforschung nach dem günstigsten Gutachter betreiben (BGH, Urteil vom 11.02.2014, VI ZR 225/13). Wir prüfen jede Kürzung und nehmen fachlich Stellung. Für rechtliche Schritte empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Was tun, wenn die Versicherung kürzt

Häufige Fragen zu den Kosten

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an, wir sagen Ihnen vorab, was Ihr Fall kostet.

Fragen? Rufen Sie an0163 7962575
Was kostet ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall?

Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten, weil sie zu Ihrem Schaden gehören (§ 249 BGB). Nach einer Abtretung rechnen wir direkt mit der Versicherung ab. Sie zahlen in der Regel nichts vor.

Was zahle ich, wenn ich eine Teilschuld habe?

Die gegnerische Versicherung erstattet unser Honorar entsprechend der Haftungsquote. Den Anteil, der auf Ihre Mitschuld entfällt, stornieren wir. Sie tragen also auch bei einer Teilschuld keine Gutachterkosten.

Was kostet ein Gutachten, wenn ich den Unfall selbst verursacht habe?

Dann sind Sie selbst Auftraggeber. Je nach Aufwand liegt unser Honorar zwischen 100 und 500 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Den Gesamtpreis nennen wir Ihnen, bevor wir anfangen.

Sind Ihre Preise Brutto- oder Nettopreise?

Gegenüber Privatpersonen nennen wir ausschließlich Gesamtpreise einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Wo wir zusätzlich einen Nettobetrag angeben, zum Beispiel beim Stundensatz von 178,50 € brutto (150,00 € netto), dient er nur der Orientierung für gewerbliche Auftraggeber.

Wonach berechnet ein Kfz-Gutachter sein Honorar?

Bei Haftpflichtschäden üblicherweise nach der Schadenhöhe (Grundhonorar) plus Nebenkosten für Fotos, Fahrt und Schreibarbeit. Als Orientierung dient die Honorarbefragung des BVSK, die Gerichte als Schätzgrundlage heranziehen. Technische Gutachten und Sonderfälle werden meist nach Zeitaufwand abgerechnet, bei uns ab 178,50 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer (150,00 € netto) pro Stunde.

Gibt es eine gesetzliche Gebührenordnung für Kfz-Gutachter?

Nein. Für private Kfz-Gutachten gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung. Verbände wie BVSK und VKS veröffentlichen Honorarübersichten. Für Sachverständige, die ein Gericht beauftragt, gilt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Darf die Versicherung das Gutachterhonorar kürzen?

Versicherungen kürzen Gutachterhonorare häufig. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Geschädigte vor der Beauftragung aber keine Marktforschung nach dem günstigsten Gutachter betreiben. Wir prüfen Kürzungen und nehmen fachlich Stellung. Für rechtliche Schritte empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Was bedeutet Abtretung bei der Gutachterrechnung?

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie gegen die gegnerische Versicherung einen Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten. Mit der Abtretung übertragen Sie diesen Anspruch an uns. Wir rechnen dann direkt mit der Versicherung ab, und Sie müssen nichts vorstrecken.

Wie schnell ist das Gutachten fertig?

In der Regel ist das Gutachten noch am Tag der Besichtigung fertig. Muss ein Restwert ermittelt werden, dauert es wegen der Vorgaben zur Restwertermittlung mindestens 24 Stunden länger.

Was kostet Ihr Fall? Fragen Sie uns.

Rufen Sie an oder lassen Sie sich zurückrufen. Wir nennen Ihnen die Kosten vorab, unverbindlich.

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