Unverschuldeter Unfall
Haftpflichtschaden
In der Regel keine Kosten
Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt das Gutachten. Nach der Abtretung rechnen wir direkt mit ihr ab.
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Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung das Gutachten. Für alle anderen Fälle nennen wir Ihnen den Preis, bevor wir anfangen.
Was ein Gutachten kostet, hängt davon ab, wer den Schaden verursacht hat und welche Leistung Sie brauchen.
Alle Preise sind Gesamtpreise einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Nettobeträge nennen wir nur zusätzlich in Klammern, zur Orientierung für gewerbliche Auftraggeber. Preisstand: Oktober 2026.
Haftpflichtschaden
In der Regel keine Kosten
Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt das Gutachten. Nach der Abtretung rechnen wir direkt mit ihr ab.
Haftungsquote
Keine Kosten für Sie
Die gegnerische Versicherung zahlt ihren Anteil nach Quote, den Rest stornieren wir.
Kaskoschaden
100 bis 500 €inkl. 19 % MwSt.
Je nach Aufwand. Den Gesamtpreis nennen wir Ihnen vor der Beauftragung.
z. B. Oldtimer, Kauf oder Verkauf
120 bis 1.500 €inkl. 19 % MwSt.
Je nach Aufwand, verhandelbar.
Nach der Reparatur
Kostenlos
Wenn wir das Schadengutachten erstellt haben. Sonst ca. 60 € inkl. 19 % MwSt.
z. B. technische Gutachten
ab 178,50 €pro Stunde, inkl. 19 % MwSt.(150,00 € netto)
Abgerechnet wird nach tatsächlichem Zeitaufwand.
Den genauen Preis für Ihren Fall nennen wir Ihnen vor der Beauftragung. Die Angaben sind keine Rechtsberatung. Im Zweifel klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihren Einzelfall.
In vier Schritten zum fertigen Gutachten.
Rufen Sie an, schreiben Sie uns per WhatsApp oder fordern Sie einen Rückruf an. Wir klären Ihren Fall und nennen Ihnen den Preis vorab.
Wir sehen uns Ihr Fahrzeug an und dokumentieren den Zustand. Bei einem Haftpflichtschaden beauftragen Sie uns und treten Ihren Erstattungsanspruch ab.
In der Regel ist das Gutachten noch am Tag der Besichtigung fertig. Muss ein Restwert ermittelt werden, dauert es mindestens 24 Stunden länger.
Bei einem Haftpflichtschaden rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Als Auftraggeber erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Die Kosten für das Gutachten gehören zu Ihrem Schaden. Deshalb muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners sie ersetzen (§ 249 BGB).
Sie dürfen den Gutachter frei wählen. Ein Gutachter, den die gegnerische Versicherung schickt, arbeitet in deren Auftrag. Wenn Sie uns beauftragen, treten Sie Ihren Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an uns ab. Wir rechnen dann direkt mit der Versicherung ab, und Sie müssen nichts vorstrecken.
Bei sehr kleinen Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Wir sehen uns Ihr Fahrzeug an und sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt.
Sie entscheiden, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.
Nach der Abtretung geht unsere Rechnung an die Versicherung des Unfallgegners, nicht an Sie.
Sie müssen das Honorar bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel nicht vorab bezahlen.
Bei einer Haftungsquote zahlt die gegnerische Versicherung nur ihren Anteil. Den Rest stornieren wir. Ein Beispiel mit einem Honorar von 800 € inklusive MwSt.:
Wir erstellen das Gutachten. Unser Honorar beträgt zum Beispiel 800 € inkl. MwSt.
Die Versicherung erkennt 70 % Haftung des Unfallgegners an, 30 % entfallen auf Sie.
Die gegnerische Versicherung zahlt 70 % des Honorars, also 560 €.
Die restlichen 240 € stornieren wir. Sie zahlen nichts.
Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel. Die tatsächliche Haftungsquote legt die Versicherung fest oder ein Gericht.
Für private Kfz-Gutachten gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung. Welche Honorare üblich sind, zeigen die Erhebungen der Sachverständigenverbände.
Bei Unfallschäden richtet sich das Honorar üblicherweise nach der Schadenhöhe. Das hat der Bundesgerichtshof als zulässig anerkannt (BGH, Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06). Als Schadenhöhe gelten die Reparaturkosten netto plus eine etwaige merkantile Wertminderung, bei einem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert.
Die wichtigste Orientierung ist die Honorarbefragung des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen). Der Verband erhebt alle zwei Jahre, was seine Mitglieder abrechnen, und stellt die Ergebnisse als Honorarkorridore dar. Gerichte ziehen die Befragung regelmäßig als Schätzgrundlage heran (§ 287 ZPO). Auch der VKS (Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen) veröffentlicht eigene Honorarrichtlinien. Wie hoch das Grundhonorar für eine bestimmte Schadenhöhe üblicherweise ist, zeigt der Honorarrechner des BVSK.
Zum Grundhonorar kommen Nebenkosten, die gesondert berechnet werden. Gerichte orientieren sich dabei, außer bei den Fahrtkosten, am JVEG (BGH, Urteil vom 26.04.2016, VI ZR 50/15). Die folgende Tabelle ist eine Marktübersicht: Sie zeigt die üblichen Sätze, keine verbindliche Preisliste. Für Sie als Privatperson maßgeblich ist die Spalte mit der Mehrwertsteuer.
| Position | Üblicher Satznetto, Marktübersicht | Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt. |
|---|---|---|
| Lichtbild, erster Fotosatz | 2,00 € je Bild | 2,38 € je Bild |
| Lichtbild, zweiter Fotosatz | 0,50 € je Bild | 0,60 € je Bild |
| Schreibkosten | 1,80 € je Seite | 2,14 € je Seite |
| Kopie | 0,50 € je Kopie | 0,60 € je Kopie |
| Porto und Telefon | 15,00 € pauschal | 17,85 € pauschal |
| Fahrtkosten | mind. 0,70 € je km | mind. 0,83 € je km |
Welche Nebenkosten in Ihrem Fall anfallen und wie hoch der Gesamtpreis ist, nennen wir Ihnen vor der Beauftragung. Die Bruttobeträge sind auf den vollen Cent gerundet.
Technische Gutachten, Bewertungen und Sonderfälle lassen sich nicht an einer Schadenhöhe festmachen. Sie werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Laut BVSK liegen die Stundensätze dafür überwiegend zwischen 150 und 200 € netto, das entspricht 178,50 bis 238,00 € inklusive 19 % MwSt. Das ist eine Marktübersicht. Unser Preis beginnt bei 178,50 € inkl. 19 % MwSt. (150,00 € netto) pro Stunde.
Beauftragt ein Gericht einen Sachverständigen, gilt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) mit festen Stundensätzen. Für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung wurde der Satz zum 1. Juni 2025 um 9 % auf rund 130 € angehoben. Hinzu kommt die Umsatzsteuer. Für private Gutachten, etwa nach einem Unfall, ist das JVEG nicht maßgeblich.
Versicherungen kürzen Gutachterhonorare häufig, etwa mit dem Argument, das Honorar sei nicht ortsüblich. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Geschädigte vor der Beauftragung aber keine Marktforschung nach dem günstigsten Gutachter betreiben (BGH, Urteil vom 11.02.2014, VI ZR 225/13). Wir prüfen jede Kürzung und nehmen fachlich Stellung. Für rechtliche Schritte empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an, wir sagen Ihnen vorab, was Ihr Fall kostet.
Fragen? Rufen Sie an0163 7962575Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten, weil sie zu Ihrem Schaden gehören (§ 249 BGB). Nach einer Abtretung rechnen wir direkt mit der Versicherung ab. Sie zahlen in der Regel nichts vor.
Die gegnerische Versicherung erstattet unser Honorar entsprechend der Haftungsquote. Den Anteil, der auf Ihre Mitschuld entfällt, stornieren wir. Sie tragen also auch bei einer Teilschuld keine Gutachterkosten.
Dann sind Sie selbst Auftraggeber. Je nach Aufwand liegt unser Honorar zwischen 100 und 500 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Den Gesamtpreis nennen wir Ihnen, bevor wir anfangen.
Gegenüber Privatpersonen nennen wir ausschließlich Gesamtpreise einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Wo wir zusätzlich einen Nettobetrag angeben, zum Beispiel beim Stundensatz von 178,50 € brutto (150,00 € netto), dient er nur der Orientierung für gewerbliche Auftraggeber.
Bei Haftpflichtschäden üblicherweise nach der Schadenhöhe (Grundhonorar) plus Nebenkosten für Fotos, Fahrt und Schreibarbeit. Als Orientierung dient die Honorarbefragung des BVSK, die Gerichte als Schätzgrundlage heranziehen. Technische Gutachten und Sonderfälle werden meist nach Zeitaufwand abgerechnet, bei uns ab 178,50 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer (150,00 € netto) pro Stunde.
Nein. Für private Kfz-Gutachten gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung. Verbände wie BVSK und VKS veröffentlichen Honorarübersichten. Für Sachverständige, die ein Gericht beauftragt, gilt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Versicherungen kürzen Gutachterhonorare häufig. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Geschädigte vor der Beauftragung aber keine Marktforschung nach dem günstigsten Gutachter betreiben. Wir prüfen Kürzungen und nehmen fachlich Stellung. Für rechtliche Schritte empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie gegen die gegnerische Versicherung einen Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten. Mit der Abtretung übertragen Sie diesen Anspruch an uns. Wir rechnen dann direkt mit der Versicherung ab, und Sie müssen nichts vorstrecken.
In der Regel ist das Gutachten noch am Tag der Besichtigung fertig. Muss ein Restwert ermittelt werden, dauert es wegen der Vorgaben zur Restwertermittlung mindestens 24 Stunden länger.
Rufen Sie an oder lassen Sie sich zurückrufen. Wir nennen Ihnen die Kosten vorab, unverbindlich.
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