Kosten und Ablauf: transparent erklärt

Transparent von der ersten Minute: was passiert, was es kostet und wer zahlt.

So läuft ein Gutachten ab

  1. Sie rufen an

    Wir klären kurz, was passiert ist, und vereinbaren einen Termin. Oft noch am selben Tag.

  2. Besichtigung vor Ort

    Wir kommen zu Ihnen, dokumentieren den Schaden mit Fotos und messen nach.

  3. Ihr Gutachten

    Sie erhalten ein Gutachten, das der Versicherung als Nachweis Ihres Schadens dient.

  4. Abrechnung

    Nach Abtretung rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. In der Regel zahlen Sie nichts vor.

Wer zahlt was?

SituationWer trägt die Kosten?
Unverschuldeter UnfallIn der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Meist rechnen wir nach Abtretung direkt ab, sodass Sie nichts vorstrecken. Ob das bei Ihnen möglich ist, klären wir vorab.
Teilschuld oder eigenes VerschuldenDas hängt vom Einzelfall ab. Wir klären es mit Ihnen, bevor wir beginnen.
Kauf, Verkauf, Oldtimer, Leasing, technische GutachtenSie tragen die Kosten. Den Preis nennen wir Ihnen vor der Beauftragung. Kaufberatungen beginnen ab 30 €.

Was ist eine Abtretung?

Mit der Abtretung übertragen Sie Ihren Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an den Sachverständigen. Er rechnet dann direkt mit der Versicherung ab, und Sie müssen in der Regel nichts vorstrecken.

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Bei kleinen Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag. Ab einer gewissen Schadenhöhe, bei möglichem Totalschaden oder bei Streit mit der Versicherung ist ein Unfallgutachten die stärkere Grundlage.

Häufige Fragen

Zu Kosten, Ablauf und Ihren Rechten.

Was kostet mich das Gutachten?

Nach einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten. Meist rechnen wir nach einer Abtretung direkt mit der Versicherung ab, sodass Sie nichts vorstrecken müssen. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, klären wir vorab. Bei eigenem Verschulden oder bei Bewertungen für Kauf, Verkauf und Oldtimer klären wir die Kosten vorab mit Ihnen.

Darf die Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?

Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Geschädigte grundsätzlich die freie Wahl des Sachverständigen. Ein Gutachter, den die Versicherung schickt, arbeitet in deren Auftrag.

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Bei kleinen Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag. Ein Gutachten enthält zusätzlich Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung und ist bei größeren Schäden die stärkere Grundlage. Wir sehen uns Ihr Fahrzeug unverbindlich an und sagen Ihnen, was sinnvoll ist.

Was ist, wenn die Versicherung Positionen kürzt?

Kürzungen kommen häufig vor. Wir prüfen die Begründung und erstellen bei Bedarf eine fachliche Stellungnahme. Für rechtliche Schritte empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wie schnell können Sie kommen?

Oft noch am selben Tag. Rufen Sie an, dann nennen wir Ihnen einen konkreten Termin.

In welchen Bezirken sind Sie unterwegs?

In allen Berliner Bezirken und im Berliner Umland, zum Beispiel Schönefeld und Königs Wusterhausen.

Wir sind für Sie da

Rufen Sie an oder lassen Sie sich zurückrufen. Die erste Einschätzung ist unverbindlich.

Täglich erreichbar

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Wir melden uns schnellstmöglich. Ihre Angaben verwenden wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage, siehe Datenschutz.

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