Nach dem Unfall
Nach einem Unfall zählen die ersten Stunden. Hier finden Sie, was jetzt wichtig ist und wie es danach weitergeht.

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- Unfall gehabt? Diese Schritte helfen jetztRuhe bewahren und der Reihe nach vorgehen. Diese Checkliste führt Sie durch die ersten Minuten und Stunden.
- Kleiner Rempler, großer Schaden?Nur ein Kratzer an der Stoßstange? Was hinter der Verkleidung stecken kann und ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag reicht.
- Ihre Rechte nach einem UnfallWer unverschuldet in einen Unfall gerät, hat Anspruch auf vollen Schadenersatz. Hier steht, was dazugehört.
- Unfall mit unklarer SchuldfrageWenn die Schuldfrage offen ist, kommt es auf gute Beweise an. So gehen Sie vor.
- Die Versicherung kürzt oder lehnt ab: was tun?Kürzungen sind häufig, aber nicht immer berechtigt. So prüfen Sie die Begründung und antworten fachlich.
- Anwalt nach einem Unfall: wann sich Hilfe lohntBei unverschuldetem Unfall trägt in der Regel die Gegenseite die Anwaltskosten. Was Sie dazu wissen sollten.
Kurz gefragt
Was muss ich direkt nach einem Unfall tun?
Unfallstelle absichern, Verletzten helfen und bei Bedarf 112 oder 110 rufen. Danach Fotos machen, Zeugen notieren und die Daten des Unfallgegners aufschreiben. Die Checkliste steht unter Soforthilfe.
Wer zahlt nach einem unverschuldeten Unfall?
In der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners: Reparatur, Gutachter, Mietwagen oder Nutzungsausfall und oft auch den Anwalt. Was Ihnen zusteht, steht unter Ihre Rechte.
Was tun, wenn die Schuldfrage unklar ist?
Dann zählen Beweise: Fotos, Zeugen, Spuren und ein unabhängiges Gutachten. Die Haftung wird oft nach Quoten verteilt. Mehr unter unklare Schuldfrage.
Was kann ich tun, wenn die Versicherung kürzt?
Kürzungen sind häufig, aber nicht immer berechtigt. Lassen Sie die Begründung prüfen; eine fachliche Stellungnahme hilft oft. Mehr unter Versicherung kürzt.
Auf einen Blick
- Notruf 112 bei Verletzten, Polizei 110; die Unfallstelle absichern und Beweise sichern.
- Am Unfallort keine Schuld anerkennen und nicht vorschnell wegfahren.
- Unverschuldeter Unfall: Die Gutachterkosten trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung; Sie strecken nach Abtretung nichts vor.
- Besichtigung in Berlin oft noch am selben Tag, dort, wo das Fahrzeug steht; online buchbar täglich um 10, 12 und 16 Uhr.
- Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach 3 Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Unfall war.
Rechtsgrundlagen: § 34 StVO (Pflichten nach einem Unfall); § 142 StGB (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort); § 249 BGB (Art und Umfang des Schadensersatzes); § 115 VVG (Direktanspruch gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung). Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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