Unfallgutachten in Berlin: unabhängig und kostenfrei für Geschädigte
Ein Gutachten, das nur Ihrem Interesse dient. Wir kommen zu Ihnen, dokumentieren den Schaden und rechnen bei unverschuldetem Unfall direkt mit der Versicherung ab.
Wann ein Gutachten sinnvoll ist
Nach einem unverschuldeten Unfall sollte nicht die Versicherung allein bestimmen, wie Ihr Schaden bewertet wird. Ein eigenes Gutachten hält fest, was beschädigt ist, was die Reparatur kostet und was Ihr Fahrzeug wert ist.
- Der Schaden ist nicht offensichtlich gering.
- Ihr Fahrzeug könnte einen Totalschaden haben.
- Es gibt Streit über die Schuldfrage oder die Schadenhöhe.
- Die Versicherung möchte einen eigenen Gutachter schicken.
Bei kleinen Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag. Wir sagen Ihnen bei der Besichtigung ehrlich, was sich lohnt.
Was in Ihrem Gutachten steht
- Schadenumfang: Jeder Schaden wird erfasst, vermessen und mit Lichtbildern belegt.
- Reparaturkosten: Die Instandsetzung wird nachvollziehbar kalkuliert und aufgeschlüsselt.
- Reparaturdauer: Die voraussichtliche Dauer ist die Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen.
- Wiederbeschaffungswert: Was ein gleichwertiges Fahrzeug vor dem Unfall gekostet hätte.
- Restwert: Der Wert des beschädigten Fahrzeugs. Wichtig bei einem Totalschaden.
- Wertminderung: Ausgleich für den Wertverlust, der trotz fachgerechter Reparatur bleibt.
So arbeiten wir vor Ort
Wer bezahlt das Gutachten?
Nach einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten. In der Regel müssen Sie nichts vorstrecken: Mit einer Abtretung rechnen wir direkt mit der Versicherung ab. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, klären wir vorab.
Freie Wahl: Geschädigte dürfen bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, wer den Schaden begutachtet. Das ist keine Rechtsberatung. Bei Streit klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihren Einzelfall.
So läuft es ab
Sie rufen an
Wir klären kurz, was passiert ist, und vereinbaren einen Termin. Oft noch am selben Tag.
Besichtigung vor Ort
Wir kommen zu Ihnen, dokumentieren den Schaden mit Fotos und messen nach.
Ihr Gutachten
Sie erhalten ein Gutachten, das der Versicherung als Nachweis Ihres Schadens dient.
Abrechnung
Nach Abtretung rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. In der Regel zahlen Sie nichts vor.
Häufige Fragen zum Unfallgutachten
Was kostet mich das Gutachten?
Nach einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten. Meist rechnen wir nach einer Abtretung direkt mit der Versicherung ab, sodass Sie nichts vorstrecken müssen. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, klären wir vorab. Bei eigenem Verschulden oder bei Bewertungen für Kauf, Verkauf und Oldtimer klären wir die Kosten vorab mit Ihnen.
Darf die Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Geschädigte grundsätzlich die freie Wahl des Sachverständigen. Ein Gutachter, den die Versicherung schickt, arbeitet in deren Auftrag.
Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Bei kleinen Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag. Ein Gutachten enthält zusätzlich Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung und ist bei größeren Schäden die stärkere Grundlage. Wir sehen uns Ihr Fahrzeug unverbindlich an und sagen Ihnen, was sinnvoll ist.
Was ist, wenn die Versicherung Positionen kürzt?
Kürzungen kommen häufig vor. Wir prüfen die Begründung und erstellen bei Bedarf eine fachliche Stellungnahme. Für rechtliche Schritte empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Wir sind für Sie da
Rufen Sie an oder lassen Sie sich zurückrufen. Die erste Einschätzung ist unverbindlich.
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