Unfallgutachten in Berlin: unabhängig und kostenfrei für Geschädigte
Ein Unfallgutachten hält nach einem Verkehrsunfall Schaden, Reparaturkosten und Fahrzeugwert fest und ist die Grundlage für Ihren Schadenersatz. Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung den Gutachter. Wir kommen zu Ihnen, in ganz Berlin und im Umland, und Ihr Gutachten ist in der Regel noch am selben Tag fertig.
- 4,9 von 5 Sternen, 222 Google-Bewertungen
- 8.000+Gutachten seit 2008
- Kfz-MeisterSachverständigenprüfung VfK
Geprüft von Tilo Neumann, Kfz-Techniker-Meister und freier Kfz-Sachverständiger. Stand:
Unfallgutachten auf einen Blick
Stand:
- Was ist ein Unfallgutachten?
- Ein schriftliches Gutachten eines Kfz-Sachverständigen über Schaden, Reparaturkosten und Fahrzeugwert nach einem Unfall.
- Wer bezahlt?
- Bei unverschuldetem Unfall in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung (§ 249 BGB), meist ohne Vorkasse durch Abtretung.
- Wann lohnt es sich?
- Als Faustregel ab etwa 750 Euro Schaden. Darunter genügt oft ein Kostenvoranschlag.
- Wer wählt den Gutachter?
- Sie. Geschädigte haben grundsätzlich die freie Wahl des Sachverständigen.
- Wie schnell?
- Besichtigung oft noch am selben Tag. Das Gutachten ist in der Regel am selben Tag fertig, mit Restwertermittlung mindestens 24 Stunden später.
- Wer begutachtet?
- Tilo Neumann, Kfz-Techniker-Meister, seit 2008 über 8.000 Gutachten.
- Was steht drin?
- Schadenumfang mit Fotos, Reparaturkosten und Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung, kalkuliert mit DAT.
Wann lohnt sich ein Unfallgutachten?
Immer dann, wenn der Schaden nicht offensichtlich gering ist. Als Faustregel gilt eine Grenze von etwa 750 Euro: Darüber ist ein Gutachten die stärkere Grundlage, darunter genügt oft ein Kostenvoranschlag. Unabhängig von der Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten von einem unabhängigen Kfz-Gutachter, wenn
- Ihr Fahrzeug einen Totalschaden haben könnte,
- es Streit über die Schuldfrage oder die Schadenhöhe gibt,
- Ihr Fahrzeug jung oder hochwertig ist und eine Wertminderung droht,
- die Versicherung einen eigenen Gutachter schicken möchte.
| Merkmal | Kostenvoranschlag | Unfallgutachten |
|---|---|---|
| Geeignet für | kleine Schäden, etwa bis 750 Euro | größere Schäden, Totalschaden, Streit um Höhe oder Schuld |
| Reparaturkosten | ja | ja |
| Reparaturdauer für Nutzungsausfall | nein | ja |
| Wertminderung | nein | ja |
| Wiederbeschaffungs- und Restwert | nein | ja |
| Vollständige Fotodokumentation als Beweis | nein | ja |
Wir sagen Ihnen bei der Besichtigung ehrlich, was sich in Ihrem Fall lohnt.
Was steht in Ihrem Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten beantwortet die Fragen, nach denen die Versicherung reguliert. Jede Zahl ist begründet und mit Fotos belegt. Die Reparaturkosten kalkulieren wir mit DAT, dem Kalkulationssystem, mit dem auch Versicherungen und Werkstätten arbeiten, und mit den Stundensätzen von Fachwerkstätten in Ihrer Region. Unser Beispielgutachten hat 36 Seiten in 27 Abschnitten, mit 19 Lichtbildern.
- Identität und Vorschäden
- Wir gleichen die Fahrgestellnummer am Fahrzeug mit den Papieren ab und halten Vorschäden getrennt fest.
- Schadenumfang
- Alle unfallbedingten Schäden mit Anstoßbereich, vermessen und fotografiert.
- Reparaturkosten
- Ersatzteile, Arbeitszeit und Lackierung, kalkuliert nach Herstellervorgaben und aufgeschlüsselt bis zur einzelnen Schraube.
- Reparaturdauer
- Die voraussichtlichen Arbeitstage. Sie sind die Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen.
- Wiederbeschaffungswert
- Was ein gleichwertiges Fahrzeug vor dem Unfall beim Händler gekostet hätte, ermittelt mit der Marktbeobachtung der DAT einschließlich Sonderausstattung und abgeglichen mit aktuellen Angeboten.
- Restwert
- Der Wert des beschädigten Fahrzeugs, belegt durch verbindliche Angebote von Händlern im Umkreis von 50 Kilometern. Wichtig bei einem Totalschaden.
- Wertminderung
- Ausgleich dafür, dass ein Unfallwagen beim Verkauf weniger bringt, auch nach fachgerechter Reparatur. Wir berechnen sie nach anerkannten Verfahren wie der Marktrelevanz- und Faktorenmethode (MFM).
- Nutzungsausfall
- Die Nutzungsausfallgruppe Ihres Fahrzeugs und der Tagessatz, der Ihnen für jeden Ausfalltag zusteht.
| Position | Wert |
|---|---|
| Reparaturkosten netto | 49.083,99 € |
| Wiederbeschaffungswert (DAT) | 81.000,00 € |
| Restwert (Höchstgebot aus der Region) | 42.700,00 € |
| Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert | 60,6 %, also Reparaturschaden |
| Merkantile Wertminderung (MFM) | 3.304,57 € |
| Nutzungsausfall | Gruppe 10, 120 € pro Tag |
| Reparaturdauer | ca. 14 Arbeitstage |
Die Fachbegriffe erklärt unser Kfz-Lexikon.
Ihr Gutachter: geprüft, erfahren und gut bewertet
- Gutachten seit 2008
- 8.000+
- Kundinnen und Kunden
- 5.000+
„… sofort meinen Unfallschaden dokumentiert hat und mir auch einige Hinweise gegeben hat. Das Gutachten ist bereits gestern zugestellt worden und für mich als Laien gut lesbar und verständlich.“
„Toller Gutachter! Super schneller Termin, sehr freundlich, Gutachten war schnell da. Selbst nach dem Gutachten hat uns Herr Neumann noch toll beratend zur Seite gestanden.“
Zwei von uns ausgewählte Bewertungen aus unserem Google-Unternehmensprofil, Bewertungszahl Stand 11. Oktober 2026. Wir prüfen nicht, ob die Verfasser unsere Kunden waren. Alle Bewertungen finden Sie unter Bewertungen.

Meisterbrief und SachverständigenprüfungTilo Neumann ist Meister im Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk (Handwerkskammer Magdeburg) und hat die Sachverständigenprüfung beim Verband freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger (VfK) e.V. abgelegt. Alle Nachweise ansehen
So läuft es ab
Sie rufen an oder schreiben per WhatsApp
Wir klären kurz, was passiert ist und wo Ihr Fahrzeug steht, und vereinbaren einen Termin. Oft noch am selben Tag.
Besichtigung vor Ort
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt, dokumentieren den Schaden mit Fotos und messen nach.
Ihr Gutachten
Wir kalkulieren den Schaden mit DAT und erstellen das Gutachten, in der Regel noch am selben Tag. Muss ein Restwert ermittelt werden, ist es mindestens 24 Stunden später fertig.
Abrechnung
Nach Abtretung rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. In der Regel zahlen Sie nichts vor.
So dokumentieren wir den Schaden vor Ort
Was Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zusteht
Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss Sie so stellen, als wäre der Unfall nicht passiert (§ 249 BGB). Dazu gehören vor allem:
- Reparaturkosten, auch wenn Sie nicht reparieren lassen. Bei fiktiver Abrechnung ohne Mehrwertsteuer.
- Wertminderung als Ausgleich dafür, dass ein Unfallwagen beim Verkauf weniger bringt.
- Nutzungsausfall oder Mietwagen für die Tage, an denen Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können.
- Gutachterkosten für ein unabhängiges Gutachten Ihrer Wahl.
- Abschlepp- und Standkosten, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit war.
- Anwaltskosten für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihrer Wahl.
- Eine Unkostenpauschale für Telefon, Porto und Wege.
Werkstattrisiko: Rechnet die Werkstatt nach dem Gutachten mehr ab als üblich, trägt grundsätzlich der Schädiger dieses Risiko (BGH, Urteil vom 16.01.2024, VI ZR 253/22). Bei Teilschuld werden Ihre Ansprüche nach der Haftungsquote gekürzt. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung; im Zweifel klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihren Einzelfall. Mehr unter Ihre Rechte nach einem Unfall.
Totalschaden: So rechnet das Gutachten
Ob sich eine Reparatur lohnt, entscheidet der Vergleich zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert. Vereinfacht gibt es drei Fälle:
| Reparaturkosten | Was das für Sie bedeutet |
|---|---|
| Bis 100 % | Reparaturschaden. Sie erhalten die Reparaturkosten, ob Sie reparieren lassen oder fiktiv abrechnen, dazu gegebenenfalls die Wertminderung. |
| Über 100 bis 130 % | Wirtschaftlich ein Totalschaden. Reparieren lassen dürfen Sie trotzdem, wenn die Reparatur vollständig und fachgerecht nach Gutachten erfolgt und Sie das Fahrzeug danach mindestens sechs Monate weiter nutzen. Sonst erhalten Sie Wiederbeschaffungswert minus Restwert. |
| Über 130 % | Totalschaden. Sie erhalten den Wiederbeschaffungsaufwand, also Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Eine Reparatur wird in der Regel nicht erstattet. |
Rechenbeispiel: Wiederbeschaffungswert 10.000 Euro, Restwert 3.000 Euro, Reparaturkosten 14.000 Euro, also 140 Prozent. Das ist ein Totalschaden; Sie erhalten 7.000 Euro, dazu weitere Positionen wie Gutachterkosten und Nutzungsausfall. Bei fiktiver Abrechnung gelten teils weitere Grenzen; wir erklären Ihnen beim Termin, was in Ihrem Fall gilt.
Wenn die Versicherung kürzt
Kürzungen gehören zum Alltag der Schadenregulierung. Wir prüfen jede Begründung und antworten mit einer fachlichen Stellungnahme. Diese Positionen werden häufig gekürzt:
| Position | Was die Versicherung oft tut | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Stundensätze der Werkstatt | Verweis auf eine günstigere Partnerwerkstatt | Zulässig nur, wenn die Reparatur dort gleichwertig und für Sie zumutbar ist. Bei jungen oder scheckheftgepflegten Fahrzeugen ist das oft nicht der Fall. |
| UPE-Aufschläge und Verbringungskosten | Streichung bei fiktiver Abrechnung | Erstattungsfähig, wenn sie bei Fachwerkstätten in Ihrer Region üblich anfallen. |
| Wertminderung | Ablehnung oder pauschale Kürzung | Das Gutachten begründet Ansatz und Höhe anhand von Alter, Laufleistung, Schadenumfang und Marktlage. |
| Restwert | Höheres Angebot aus einer Internet-Restwertbörse | Sie dürfen grundsätzlich zu dem Restwert verkaufen, den das Gutachten auf dem regionalen Markt ermittelt hat, solange Ihnen kein besseres, zumutbares Angebot vorliegt. |
| Nutzungsausfall | Weniger Ausfalltage | Maßgeblich ist die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer laut Gutachten. |
| Gutachterhonorar | Kürzung mit Verweis auf Honorartabellen | Macht der Geschädigte die Kosten selbst geltend, trägt grundsätzlich der Schädiger das Risiko überhöhter Gutachterkosten (BGH, Urteil vom 12.03.2024, VI ZR 280/22). |
Aus der Praxis, anonymisiert
Porsche Cayenne Coupé: Prüfbericht kürzt die Reparaturkosten um bis zu 19.000 Euro
Das ist der Schaden aus unserem Beispielgutachten: Frontschaden vorne rechts an einem Porsche Cayenne Coupé, Erstzulassung 2020, rund 45.000 Kilometer. Ein Prüfdienstleister der gegnerischen Versicherung hat das Gutachten nach Aktenlage geprüft, ohne das Fahrzeug zu sehen, und an fast jeder Stelle gekürzt.
- Wiederbeschaffungswert
- 81.000 €Prüfbericht: 71.000 €
- Wertminderung
- 3.305 €Prüfbericht: 3.000 €
Was gekürzt wurde
- Fahrwerksteile vorne rechts für 2.668 €, weil noch kein Vermessungsprotokoll vorlag.
- Steuergeräte, Felge und Kabelsatz für 5.368 €, angeblich „nicht ausreichend dokumentiert“.
- Kleinteile von 507 € auf 0 €, die Reifen zum Online-Versandpreis und mit Abzug „Neu für Alt“, obwohl sie noch 5 Millimeter Profil hatten.
- Bei fiktiver Abrechnung zusätzlich 7.698 € durch den Verweis auf eine freie Werkstatt statt der Porsche-Vertragswerkstatt.
- Der Wiederbeschaffungswert pauschal um 10.000 €, ohne eigene nachvollziehbare Rechnung.
Unsere Antwort
In einer Stellungnahme über 17 Seiten haben wir jede Kürzung einzeln beantwortet: mit der Systematik der DAT-Kalkulation, den Schadenfotos und der Schritt-für-Schritt-Bewertung des Wiederbeschaffungswerts, die schon im Gutachten steht. Bei einem Porsche mit Radar, Kamera und Fußgängerschutzsensorik muss eine freie Werkstatt ihre Gleichwertigkeit erst belegen. Einen Punkt haben wir eingeräumt: Drei Lüftungsgitter werden laut Teilenummer wohl ab Werk lackiert geliefert, ihre Lackierung für 525 € entfällt dann.
Stand Juli 2026
Der Prüfdienstleister bezeichnet die Wertminderung aus unserem Gutachten inzwischen als nachvollziehbar. Für die übrigen Punkte verlangt er das Vermessungsprotokoll und die Servicenachweise des Fahrzeugs. Die Regulierung läuft noch.
Was Sie daraus mitnehmen können
- Ein Prüfbericht entsteht oft nur nach Aktenlage. Kürzungen lassen sich fachlich beantworten.
- Heben Sie das Serviceheft auf. Ohne Servicenachweise hält die Versicherung leichter an einer günstigeren Werkstatt fest.
- Bei Schäden am Fahrwerk: Lassen Sie die Achsen vermessen und bewahren Sie das Protokoll auf.
Ihre Versicherung hat gekürzt? Schicken Sie uns das Schreiben per WhatsApp oder an info@carcheck-berlin.de, wir prüfen es. Mehr dazu unter Die Versicherung kürzt. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.
Unfallgutachten in ganz Berlin und im Umland
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug dort, wo es steht: zu Hause, am Arbeitsplatz, auf dem Parkplatz oder in der Werkstatt. Unser Büro liegt am Blumberger Damm 96 in 12685 Berlin-Marzahn. Von dort sind wir in allen zwölf Berliner Bezirken und im Berliner Umland unterwegs, zum Beispiel in Schönefeld und Königs Wusterhausen.
- Mitte
- Kreuzberg
- Friedrichshain
- Neukölln
- Rudow
- Treptow-Köpenick
- Charlottenburg
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- Reinickendorf
- Pankow
- Marzahn
- Hellersdorf
- Lichtenberg
- Hohenschönhausen
- Berliner Umland
Häufige Fragen zum Unfallgutachten
Was kostet mich das Unfallgutachten?
Nach einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten. Meist rechnen wir nach einer Abtretung direkt mit der Versicherung ab, sodass Sie nichts vorstrecken müssen. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, klären wir vorab. Bei Teilschuld zahlt die gegnerische Versicherung meist nur ihren Anteil; wie wir dann abrechnen, besprechen wir vor dem Auftrag. Alle Preise stehen unter Kosten und Ablauf.
Darf die Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Geschädigte grundsätzlich die freie Wahl des Sachverständigen. Ein Gutachter, den die Versicherung schickt, arbeitet in deren Auftrag. Mehr dazu unter Ihre Rechte nach einem Unfall.
Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?
Als Faustregel ab etwa 750 Euro. Bei kleineren Schäden, sogenannten Bagatellschäden, genügt oft ein Kostenvoranschlag; die Kosten eines vollständigen Gutachtens muss die Versicherung dann unter Umständen nicht erstatten. Sind Sie unsicher, sehen wir uns den Schaden unverbindlich an.
Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Bei kleinen Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag. Ein Gutachten enthält zusätzlich Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung und ist bei größeren Schäden die stärkere Grundlage. Wir sehen uns Ihr Fahrzeug unverbindlich an und sagen Ihnen, was sinnvoll ist.
Wie schnell bekomme ich mein Gutachten?
In der Regel noch am Tag der Besichtigung. Muss ein Restwert ermittelt werden, etwa bei einem drohenden Totalschaden, dauert es mindestens 24 Stunden länger: Dafür holen wir verbindliche Angebote von Händlern aus der Region ein. Die Besichtigung selbst ist oft noch am selben Tag möglich, in ganz Berlin und im Umland.
Was brauche ich für den Termin?
Halten Sie den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) bereit und, soweit bekannt, Name, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners sowie das Aktenzeichen der Polizei. Alles Weitere klären wir vor Ort. Was direkt nach dem Unfall wichtig ist, steht in der Checkliste nach dem Unfall.
Muss ich mein Auto reparieren lassen?
Nein. Sie können auf Basis des Gutachtens abrechnen und das Geld frei verwenden (fiktive Abrechnung). Die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet, weil sie nicht angefallen ist (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Lassen Sie reparieren, reichen Sie die Rechnung der Werkstatt ein.
Was passiert bei einem Totalschaden?
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, spricht man vom wirtschaftlichen Totalschaden. Sie erhalten dann in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts; beide Werte ermittelt das Gutachten. Bis 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts dürfen Sie unter bestimmten Bedingungen trotzdem reparieren lassen. Die Übersicht steht im Abschnitt Totalschaden.
Was ist, wenn die Versicherung Positionen kürzt?
Kürzungen kommen häufig vor, etwa bei Stundensätzen, Wertminderung oder Restwert. Wir prüfen die Begründung und erstellen bei Bedarf eine fachliche Stellungnahme. Für rechtliche Schritte empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Kann das Gutachten auch in der Werkstatt erstellt werden?
Ja. Wenn Ihr Fahrzeug schon in einer Berliner Werkstatt steht, besichtigen wir es dort. Sagen Sie uns einfach die Adresse.
Erstellen Sie auch Gutachten für Motorräder, E-Scooter oder Transporter?
Ja. Wir begutachten Fahrzeuge aller Hersteller, außerdem Motorräder, E-Scooter, E-Bikes, Wohnmobile und Transporter. Hinweise zu einzelnen Herstellern finden Sie unter Gutachten nach Marke.
Kann ich den Termin auch auf Englisch führen?
Ja. Beratung und Besichtigung sind auf Deutsch und auf Englisch möglich. Mehr dazu unter Sprachen.
- Stellungnahme und GegengutachtenFachliche Antwort, wenn die Versicherung kürzt oder bestreitet.
- Ihre Rechte nach einem UnfallWas zum Schadenersatz gehört, wenn Sie nicht schuld sind.
- BeweissicherungSpuren und Schäden direkt nach dem Unfall dokumentieren.
- KostenvoranschlagFür kleinere Schäden: eine nachvollziehbare Kalkulation.
- Kosten und AblaufWer was bezahlt und wie die Abrechnung läuft.