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Schadengutachten in Berlin – unabhängig und vor Ort

Nach einem Verkehrsunfall legt das Schadengutachten fest, was Ihnen zusteht: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall-Dauer und Restwert. Ich besichtige Ihr Fahrzeug in ganz Berlin und arbeite für Sie, nicht für die Versicherung.

Was ist ein Schadengutachten?

Ein Schadengutachten ist die schriftliche, neutrale Bewertung eines Fahrzeugschadens durch einen Kfz-Sachverständigen. Es dient als Grundlage, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers nachvollziehbar zu beziffern. Rechtsgrundlage ist der Schadensersatzanspruch nach § 249 BGB: Sie sollen so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht passiert.

Reparaturkosten und Reparaturdauer

Ich kalkuliere die Instandsetzung nach den ortsüblichen Preisen in Berlin und halte fest, wie lange das Fahrzeug voraussichtlich ausfällt.

Merkantile Wertminderung

Auch ein sauber repariertes Unfallfahrzeug ist am Markt weniger wert. Dieser Minderwert gehört zum ersatzfähigen Schaden und wird im Gutachten ausgewiesen.

Wiederbeschaffungswert und Restwert

Übersteigen die Reparaturkosten den Fahrzeugwert deutlich, prüfe ich, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, und ermittle die dafür nötigen Werte.

Unfallbedingte Schäden von Altschäden getrennt

Bei Vorschäden oder Verschleiß dokumentiere ich, was unfallbedingt ist. So kann die Versicherung den Schaden nicht pauschal herunterrechnen.

Wer zahlt das Gutachten?

Die Kosten hängen davon ab, wer den Unfall verursacht hat.

  • Unverschuldeter Unfall: In der Regel trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten. Sie dürfen den Sachverständigen frei wählen.
  • Teilschuld oder unklare Schuldfrage: Die Kosten werden meist nach der Haftungsquote geteilt. Wie ich bei unklarer Lage vorgehe, steht unter Unklare Schuldfrage.
  • Kaskoschaden: Ob und in welchem Umfang Ihre Kaskoversicherung das Gutachten übernimmt, regelt Ihr Versicherungsvertrag.

Ehrlich vorab: Bei Bagatellschäden von grob unter etwa 750 € genügt häufig ein Kostenvoranschlag. Ich sage Ihnen im ersten Gespräch, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt. Mehr dazu unter Kostenvoranschlag und Kosten und Ablauf.

Diese Angaben sind eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Bei strittiger Haftung empfiehlt sich zusätzlich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, siehe Anwalt nach dem Unfall.

So läuft die Begutachtung ab

  1. Anrufen oder schreibenPer Telefon, WhatsApp oder Formular. Wir klären kurz Unfallhergang und Fahrzeugstand.
  2. Besichtigung vor OrtIch komme zu Ihnen in Berlin: an die Unfallstelle, nach Hause, zum Arbeitsplatz oder in die Werkstatt. Ich fotografiere und vermesse den Schaden.
  3. Gutachten erstellenIch berechne Reparaturkosten, Wertminderung und Fahrzeugwerte und fasse alles in einem Gutachten zusammen.
  4. Weitergabe an die VersicherungDas Gutachten geht an Sie und auf Wunsch an Ihren Anwalt. Rechnet die Versicherung Positionen herunter, nehme ich dazu fachlich Stellung, siehe Stellungnahme zum Gegengutachten.

Warum nicht der Gutachter der Versicherung?

Versicherungen bieten nach einem Unfall oft eigene Gutachter oder Partnerwerkstätten an. Sie sind dazu nicht verpflichtet. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Ein von der Gegenseite beauftragter Gutachter hat ein anderes Interesse als Sie. Wie Versicherer Schäden steuern und Positionen kürzen, beschreibe ich unter Versicherung kürzt.

Ich bin freier Kfz-Sachverständiger und nicht öffentlich bestellt und vereidigt. Mein Gutachten ist unabhängig, nachvollziehbar aufgebaut und dient als fachliche Grundlage gegenüber der Versicherung.

Häufige Fragen zum Schadengutachten

Wer bezahlt das Schadengutachten nach einem Unfall in Berlin?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten (§ 249 BGB). Bei Teilschuld werden sie anteilig nach der Haftungsquote getragen. Im Kaskofall richtet sich die Übernahme nach Ihrem Vertrag.

Darf ich den Gutachter selbst auswählen?

Ja. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls dürfen Sie den Sachverständigen frei wählen. Sie müssen keinen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter akzeptieren.

Brauche ich bei einem kleinen Schaden ein Gutachten?

Bei Bagatellschäden von grob unter etwa 750 € reicht oft ein Kostenvoranschlag. Ob ein Gutachten nötig ist, hängt vom Einzelfall ab. Ich berate Sie vorab ehrlich dazu.

Was steht in einem Schadengutachten?

Schadenbeschreibung mit Fotos, Reparaturkosten, Reparaturdauer, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Bei wirtschaftlichem Totalschaden wird dies entsprechend ausgewiesen.

Kommt der Sachverständige zu mir?

Ja. Ich besichtige das Fahrzeug in ganz Berlin vor Ort, zum Beispiel an der Unfallstelle, bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt.

Schadengutachten in Berlin anfragen

Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp. Wir klären kurz Ihren Fall und vereinbaren die Besichtigung.

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Blumberger Damm 96, 12685 Berlin
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