Ihre Rechte nach einem Unfall

Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, hat Anspruch auf vollen Schadenersatz. Hier steht, was dazugehört.

Wann Sie Geschädigter sind

Sind Sie nicht der Verursacher, sprechen wir von einem Haftpflichtschaden. Der Unfallverursacher, praktisch seine Haftpflichtversicherung, muss dann den gesamten Schaden ersetzen, der durch den Unfall entstanden ist (§ 249 BGB). Dieser Schaden besteht in der Regel aus mehreren Positionen, etwa Sachschaden, Personenschaden und Vermögensschaden.

Was Ihnen in der Regel zusteht

  • Ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen, den Sie selbst auswählen
  • Rechtsberatung durch einen Verkehrsrechtsanwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung
  • Erstattung der Abschleppkosten, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist
  • Ein Mietwagen oder eine Nutzungsentschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug
  • Freie Wahl der Reparaturwerkstatt
  • Ausgleich der merkantilen Wertminderung, also des Wertverlusts, der trotz fachgerechter Reparatur bleibt

Fiktiv oder konkret abrechnen

Sie können den Schaden auf Grundlage des Gutachtens abrechnen, ohne zu reparieren (fiktive Abrechnung, dabei wird die Umsatzsteuer nicht erstattet), oder die Reparatur nach Rechnung abrechnen (konkrete Abrechnung). Was für Sie günstiger ist, hängt vom Fall ab.

Vorschläge der Versicherung

Sie können Vorschläge, Ratschläge und Anweisungen der gegnerischen Versicherung grundsätzlich ablehnen. Lassen Sie Erklärungen prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben, vor allem Abfindungserklärungen.

Ihre Pflicht: den Schaden gering halten

Als Geschädigter müssen Sie den Schaden im Rahmen des Zumutbaren gering halten (Schadenminderungspflicht). Wählen Sie zum Beispiel keinen unnötig teuren Mietwagen.

Das ist keine Rechtsberatung. Wie Ihr Einzelfall zu beurteilen ist, klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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Häufige Fragen

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Bekomme ich bei CARCHECK Berlin ein unabhängiges Gutachten?

Ja. CARCHECK Berlin arbeitet unabhängig von Versicherungen und Werkstätten und erstellt das Gutachten in Ihrem Auftrag. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich die freie Wahl des Sachverständigen. Mehr dazu unter Ihre Rechte nach einem Unfall.

Muss ich die Gutachterkosten nach einem unverschuldeten Unfall vorstrecken?

In der Regel nicht. Unter den erforderlichen Voraussetzungen, vor allem nach Abtretung Ihres Anspruchs, rechnet CARCHECK Berlin direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, wird vorab geklärt. Details unter Kosten und Ablauf.

Berücksichtigt das Gutachten auch einen möglichen Wertverlust?

Ja. Neben den Reparaturkosten prüft der Gutachter gegebenenfalls, ob eine merkantile Wertminderung vorliegt, also ein Minderwert, weil das Fahrzeug trotz Reparatur als Unfallfahrzeug gilt. Ob und in welcher Höhe sie anfällt, hängt vom Einzelfall ab. Begriffe erklärt das Kfz-Lexikon. Alle Vorteile im Überblick: Ihre 20 Vorteile bei CARCHECK Berlin.

Auf einen Blick

  • Unverschuldeter Unfall: Die Gutachterkosten trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung; Sie strecken nach Abtretung nichts vor.
  • Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach 3 Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Unfall war.
  • Faustregel: Bei Schäden bis etwa 750 Euro genügt oft ein Kostenvoranschlag; darüber steht Ihnen ein vollständiges Gutachten zu.
  • Ein Mietwagen steht Ihnen für die Dauer der Reparatur oder Ersatzbeschaffung zu; ohne Mietwagen gibt es Nutzungsausfall pro Tag.
  • Über 8.000 Gutachten für mehr als 5.000 Kunden seit 2008, erstellt von Kfz-Techniker-Meister Tilo Neumann.

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