Kfz-Gutachter für Werkstätten in Berlin und Brandenburg
Unabhängige Gutachten mit DAT-Kalkulation, Besichtigung direkt in Ihrer Werkstatt und Unterstützung, wenn die Versicherung kürzt.
Was Ihre Werkstatt von uns hat
Ein Unfallschaden soll schnell in die Halle und schnell wieder vom Hof. Dafür braucht es ein Gutachten, das die Versicherung nachvollziehen kann, und einen Gutachter, der erreichbar ist. CARCHECK Berlin ist ein unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro am Blumberger Damm in Berlin-Marzahn. Seit 2008 haben wir über 8.000 Gutachten erstellt. Für Kfz-Werkstätten, Karosserie- und Lackierbetriebe und Autohäuser heißt das:
- Besichtigung bei Ihnen vor Ort. Wir kommen kurzfristig in Ihre Werkstatt, oft noch am selben Tag. Das Fahrzeug muss nicht bewegt werden.
- Reparaturweg gemeinsam abstimmen. Instandsetzen oder erneuern, Beilackierung, Verbringung: Wir besprechen diese Punkte mit Ihnen, bevor das Gutachten fertig ist.
- Kalkulation mit DAT. Wir arbeiten mit einem System, das Versicherer und Werkstätten kennen. Wird bei Ihnen repariert, legen wir Ihre Stundenverrechnungssätze zugrunde.
- Schnelle Reparaturfreigabe. Das Gutachten geht an Ihren Kunden und auf Wunsch direkt an Versicherung oder Anwalt, damit die Freigabe nicht unnötig wartet.
- Nachtrag bei verdeckten Schäden. Zeigt sich beim Zerlegen mehr, sehen wir es uns an und erstellen einen Nachtrag zum Gutachten.
- Hilfe bei Kürzungen. Kürzt die Versicherung nach einem Prüfbericht, nehmen wir fachlich Stellung. Mehr dazu unter Stellungnahme und Gegengutachten. Stockt die Regulierung trotzdem, empfehlen wir Fachanwälte für Verkehrsrecht.
Wir sind in allen Berliner Bezirken unterwegs, von Spandau bis Hellersdorf und von Reinickendorf bis Rudow, und im ganzen Brandenburger Umland.
Unabhängig, und genau das hilft Ihrer Werkstatt
Wir arbeiten für keine Versicherung und sind an keine Werkstatt gebunden. Unser Auftraggeber ist der Fahrzeughalter. Was im Gutachten steht, ergibt sich aus dem Schaden und nicht aus dem Wunsch eines Beteiligten.
Für Ihre Werkstatt ist das ein Vorteil: Versicherer suchen bei jeder Kürzung nach Angriffspunkten. Ein Gutachten, das erkennbar neutral entstanden ist und den Reparaturweg nachvollziehbar begründet, bietet davon deutlich weniger. Ihr Kunde versteht, was mit seinem Fahrzeug passiert, weil wir ihm den Ablauf der Regulierung erklären. Das entlastet auch Ihr Team am Telefon und am Tresen.
So läuft die Zusammenarbeit
Fünf Schritte vom ersten Anruf bis zur Regulierung.
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Sie melden den Schaden
Per Anruf oder WhatsApp, am besten gleich mit Fotos vom Schaden und vom Fahrzeugschein. Wir vereinbaren einen Termin, oft noch am selben Tag.
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Besichtigung in Ihrer Werkstatt
Wir dokumentieren den Schaden mit Fotos, messen nach und stimmen den Reparaturweg mit Ihnen ab. Das Fahrzeug bleibt bei Ihnen.
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Gutachten mit DAT-Kalkulation
Das Gutachten geht an Ihren Kunden und auf Wunsch direkt an die Versicherung oder den Anwalt.
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Reparaturfreigabe
Wir unterstützen dabei, dass die Freigabe schnell kommt und Sie mit der Reparatur beginnen können.
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Nachtrag und Kürzungen
Zeigen sich verdeckte Schäden, folgt ein Nachtrag. Kürzt die Versicherung, nehmen wir fachlich Stellung.
Werkstattrisiko: was die BGH-Urteile für Werkstätten bedeuten
Haftpflichtschaden: Das Werkstattrisiko trägt grundsätzlich der Schädiger, also das Risiko unnötiger oder überhöhter Rechnungspositionen. Das hat der Bundesgerichtshof am 16. Januar 2024 in fünf Urteilen bestätigt und ausgeweitet. Ein wichtiger Haken für Werkstätten: Hat der Kunde seinen Anspruch an die Werkstatt abgetreten und ist die Rechnung noch offen, kann sich die Werkstatt nicht auf das Werkstattrisiko berufen. Sie muss dann im Streitfall selbst zeigen, dass die abgerechneten Arbeiten erforderlich waren (BGH, VI ZR 38/22 und VI ZR 239/22).
Kaskoschaden: Hier liegt das Werkstattrisiko nach einem Urteil vom 9. September 2026 in der Regel beim Versicherungsnehmer (BGH, IV ZR 235/25). Kürzt der Kaskoversicherer einzelne Arbeitsschritte als nicht erforderlich, bleibt Ihr Kunde auf der Differenz sitzen, und die Diskussion beginnt bei Ihnen.
In beiden Fällen gilt: Je besser der Reparaturweg vor der Reparatur begründet und abgestimmt ist, desto weniger Angriffsfläche bietet die Rechnung später. Im Haftpflichtschaden ist das ein unabhängiges Unfallgutachten, bei kleineren Schäden oder in Kaskofällen oft ein Kostenvoranschlag.
Diese Hinweise sind keine Rechtsberatung. Ob und wie die Urteile auf Ihren Fall passen, klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Praktisch im Betriebsalltag
- Unterschrift digital: Abtretung und Auftrag kann Ihr Kunde online unterschreiben, auch auf dem Tablet an Ihrem Tresen. Das Dokument kommt direkt bei uns an.
- Fotos vorab: Per WhatsApp schicken Sie uns Bilder vom Schaden und vom Fahrzeugschein, ohne extra Anruf.
- Kleine Schäden: Für Bagatellschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag mit nachvollziehbarer Kalkulation.
- Deutsch und Englisch: Wir beraten Ihre Kunden auch auf Englisch, mehr dazu unter Sprachen.
- Flyer für Ihre Kunden: Unsere Flyer finden Sie zum Herunterladen und Ausdrucken unter Media und Flyer.
Auch für Autohäuser und Fachbetriebe
Neben Unfallschäden bewerten und prüfen wir Fahrzeuge für viele andere Anlässe.
- Gebrauchtwagen-GutachtenZustand und Wert bei Ankauf und Inzahlungnahme.
- LeasingrückgabeZustand vor der Rückgabe nachvollziehbar dokumentieren.
- Technische GutachtenSchadenursachen technisch klären.
- Motor und GasanlageMotorschäden sowie LPG- und CNG-Anlagen beurteilen.
- Oldtimer und YoungtimerWertgutachten, zum Beispiel nach einer Restaurierung.
- Motorrad-GutachtenUnfallschäden und Bewertungen für Zweiräder.
- BeweissicherungZustand festhalten, bevor repariert oder verwertet wird.
- Stellungnahme und GegengutachtenWenn die Versicherung kürzt oder ein Prüfbericht vorliegt.
Häufige Fragen von Werkstätten
Die wichtigsten Antworten vor der ersten Zusammenarbeit. Etwas fehlt? Fragen Sie uns direkt.
Jetzt anrufen0163 7962575Wer bezahlt das Gutachten?
Nach einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Nach einer Abtretung rechnen wir direkt mit ihr ab, Ihr Kunde muss meist nichts vorstrecken. Bei Kaskoschäden, Teilschuld oder unklarer Haftung klären wir die Kosten vorher mit dem Kunden.
Wie schnell ist der Gutachter in unserer Werkstatt?
Kurzfristig nach Absprache, oft noch am selben Tag. Wir kommen in alle Berliner Bezirke und ins Brandenburger Umland. Wenn Sie uns vorab Fotos per WhatsApp schicken, können wir den Termin besser planen.
Mit welchem System kalkulieren Sie?
Wir kalkulieren mit DAT. Wird das Fahrzeug bei Ihnen repariert, legen wir Ihre Stundenverrechnungssätze zugrunde und stimmen den Reparaturweg vorher mit Ihnen ab.
Dürfen wir unseren Kunden einen Gutachter empfehlen?
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Geschädigte grundsätzlich die freie Wahl des Sachverständigen. Sie dürfen uns empfehlen, beauftragen muss uns der Fahrzeughalter selbst. Das ist auch gut so: Ein Gutachten im Auftrag des Geschädigten ist erkennbar unabhängig.
Was passiert, wenn beim Zerlegen weitere Schäden auftauchen?
Dann melden Sie sich, bevor weitergearbeitet wird. Wir sehen uns die verdeckten Schäden an und erstellen einen Nachtrag zum Gutachten, damit auch diese Positionen reguliert werden können.
Die Versicherung kürzt nach einem Prüfbericht. Was tun?
Schicken Sie uns das Kürzungsschreiben. Wir prüfen die Begründung und nehmen fachlich Stellung, wenn die Kürzung nicht trägt. Stockt die Regulierung trotzdem, empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Bei kleinen Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag. Ein Gutachten enthält zusätzlich Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung und ist bei größeren Schäden die stärkere Grundlage. Nach einem kurzen Blick auf die Fotos sagen wir Ihnen, was sinnvoll ist.
Testen Sie uns beim nächsten Schadenfall
Rufen Sie an, schreiben Sie per WhatsApp oder lassen Sie sich zurückrufen. Gern besprechen wir auch vorab, wie die Zusammenarbeit in Ihrem Betrieb aussehen kann.
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