Stellungnahme und Gegengutachten in Berlin

Die Versicherung kürzt Positionen, bestreitet Kosten oder legt ein eigenes Gutachten vor? Wir prüfen die Begründung und antworten fachlich.

Typische Kürzungen

Nach einem Unfall kürzen Versicherungen häufig einzelne Positionen der Schadenabrechnung. Besonders oft betrifft das:

  • Stundenverrechnungssätze der Werkstatt
  • Verbringungskosten und Aufschläge auf Ersatzteilpreise
  • Reparaturweg und Reparaturmethode
  • Mietwagen und Nutzungsausfall
  • Wertminderung
  • Das Honorar des Sachverständigen

Was wir für Sie tun

  • Wir prüfen die Begründung der Versicherung auf fachliche Stichhaltigkeit
  • Wir verteidigen unser Gutachten mit einer Stellungnahme
  • Wir ordnen ein von der Versicherung vorgelegtes Gutachten oder einen Prüfbericht fachlich ein
  • Wenn nötig, erstellen wir ein Gegengutachten

Kürzungen sind nicht automatisch berechtigt

Bei einem unverschuldeten Unfall entscheiden Sie grundsätzlich selbst, welche Werkstatt und welchen Sachverständigen Sie beauftragen. Ob eine Kürzung zu Recht erfolgt, ist am Ende eine rechtliche Frage. Die fachliche Grundlage dafür liefern wir, die rechtliche Prüfung übernimmt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

So gehen Sie vor

Senden Sie uns das Schreiben der Versicherung per WhatsApp oder E-Mail. Wir sagen Ihnen, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist und was sie kostet. Mehr zum Thema finden Sie unter Die Versicherung kürzt: was tun?

Häufige Fragen

Muss ich mich auf die Partnerwerkstatt der Versicherung einlassen?

Bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich nicht. Sie dürfen Vorschläge der gegnerischen Versicherung ablehnen und selbst entscheiden.

Wer bezahlt die Stellungnahme?

Das hängt vom Fall ab. Wir klären es, bevor wir beginnen.

Mehr zum Thema

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