Kfz-Lexikon
Die wichtigsten Begriffe rund um Gutachten und Schaden, einfach erklärt.
- Abtretung
- Bagatellschaden
- Beweissicherung
- Fiktive Abrechnung
- Haftpflichtschaden
- Haftungsquote
- Integritätsinteresse (130-Prozent-Grenze)
- Konkrete Abrechnung
- Nutzungsausfall
- Reparaturkosten
- Restwert
- Schadenminderungspflicht
- Totalschaden
- UPE-Aufschläge
- Verbringungskosten
- Wertminderung (merkantil)
- Wiederbeschaffungswert
- Abtretung
- Sie übertragen Ihren Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an den Sachverständigen. Er rechnet dann direkt mit der Versicherung ab, und Sie müssen in der Regel nichts vorstrecken.
- Bagatellschaden
- Ein kleiner Schaden, bei dem ein Gutachten im Verhältnis zu den Reparaturkosten unverhältnismäßig wäre. Als Faustregel gilt eine Grenze von etwa 750 Euro. Hier genügt oft ein Kostenvoranschlag.
- Beweissicherung
- Die fachkundige Dokumentation von Schäden und Spuren direkt nach dem Unfall, damit sie später nachweisbar bleiben. Siehe Beweissicherung.
- Fiktive Abrechnung
- Abrechnung auf Grundlage des Gutachtens, ohne dass Sie das Fahrzeug reparieren lassen. Die Umsatzsteuer wird dabei nicht erstattet.
- Haftpflichtschaden
- Ein Schaden, den ein anderer Unfallbeteiligter verursacht hat und den dessen Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzen muss.
- Haftungsquote
- Der Anteil, zu dem jeder Unfallbeteiligte für den Schaden verantwortlich gemacht wird. Bei Teilschuld wird der Schaden nach dieser Quote aufgeteilt.
- Integritätsinteresse (130-Prozent-Grenze)
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Reparatur auch dann ersetzt werden, wenn sie bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts kostet. Voraussetzung ist unter anderem, dass fachgerecht und vollständig repariert wird. Im Einzelfall klärt das ein Fachanwalt.
- Konkrete Abrechnung
- Abrechnung nach der tatsächlichen Reparaturrechnung.
- Nutzungsausfall
- Entschädigung für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können, ohne dass Sie einen Mietwagen nehmen.
- Reparaturkosten
- Die kalkulierten Kosten, um das Fahrzeug fachgerecht instand zu setzen.
- Restwert
- Der Wert, den das beschädigte Fahrzeug im aktuellen Zustand auf dem Markt noch erzielen würde. Er spielt vor allem bei einem Totalschaden eine Rolle.
- Schadenminderungspflicht
- Die Pflicht des Geschädigten, den Schaden im Rahmen des Zumutbaren gering zu halten, etwa keinen unnötig teuren Mietwagen zu wählen.
- Totalschaden
- Beim technischen Totalschaden lässt sich das Fahrzeug nicht mehr reparieren. Beim wirtschaftlichen Totalschaden übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert deutlich, sodass sich die Reparatur nicht lohnt.
- UPE-Aufschläge
- Aufschläge auf Ersatzteilpreise, die sich an der Unverbindlichen Preisempfehlung (UPE) des Herstellers orientieren. Sie werden von Versicherungen häufig gekürzt.
- Verbringungskosten
- Kosten für den Transport des Fahrzeugs oder von Teilen zur Lackiererei, wenn diese nicht in der Werkstatt selbst sitzt.
- Wertminderung (merkantil)
- Der Wertverlust, der trotz fachgerechter Reparatur bleibt, weil Käufer für ein Unfallfahrzeug weniger bezahlen. Sie wird in der Regel zusätzlich zu den Reparaturkosten ersetzt.
- Wiederbeschaffungswert
- Der Betrag, den Sie aufwenden müssen, um ein gleichwertiges Fahrzeug in Alter, Laufleistung und Zustand auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zu kaufen.
Die Erklärungen sind vereinfacht und keine Rechtsberatung. Wie Ihr Einzelfall zu beurteilen ist, klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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