Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

0-9 |  A  |  B  |  C  |  D  |  E  |  F  |  G  |  H  |  I  | J |  K  | L |  M  |  N  |  O  |  P  |  Q  |  R  |  S  |  T  |  U  |  V  |  W  | X | Y |  Z  | *'/# | Alle

    Verbringungskosten

Aktualisiert am: 20.02.13

Nach einer Unfallschaden -Reparatur kann nicht jede Kfz Werkstatt die Lackierarbeiten selbst durchführen.
Durch das Überführen oder Verbringen des reparierten Fahrzeugs aus der beauftragten Reparaturwerkstatt in eine Kfz Lackiererei entstehen dann Mehrkosten, die Verbringungskosten genannt werden. Auch diese sind von der eintrittspflichtigen Kfz Versicherung auszugleichen.
 

kostenlose Beratung

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach!

Durchsuchen Sie unser Lexikon!

Wir sind für Sie rund um die Uhr, 7 Tage in der Woche erreichbar.

030 65798710