Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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    Kfz-Sachverstaendiger-Kfz-Gutachter

Aktualisiert am: 24.07.14

Kfz Sachverständiger oder Gutachter


Ein freier Kfz Sachverständiger ist eine unabhängige, unparteiische sowie vertrauenswürdige Person. Ein freier Kfz Sachverständiger ist eine Person mit entsprechenden persönlichen und fachlichen Voraussetzungen sowie mit Fachkenntnis und Sachkunde sowie Berufserfahrung können als Sachverständige tätig werden, die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt.
Der Kfz Sachverständige ist auf ein bestimmtes und eng abgegrenzten Sachgebieten besonders versiert und verfügt über viele Zertifikate. Der Kfz Sachverständige verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen und kann diese Sachkunde anderen Menschen oder Einrichtungen einschließlich den Gerichten gegen Honorar zur Verfügung stellen.
Ein Kfz Sachverständiger ist in der Lage, fachlich komplizierte Sachverhalte für den Laien verständlich und nachvollziehbar zu erläutern und somit als Vermittler bzw. auch Mediator zwischen den Beteiligten zu stehen.

Im umgangssprachlichen gebrauch wird unter dem Begriff Kfz Gutachter häufig ebenfalls ein Kfz Sachverständiger verstanden, da der Kfz Sachverständige hauptsächlich Kfz Gutachten erstellt.

Der Begriff „Kfz Sachverständiger“ ist rechtlich nicht geschützt.

Der freie und allgemein anerkannte, qualifizierte Sachverständige sollte eine entsprechende Reputation in Form einer abgeschlossenen Qualifizierung als Meister (für handwerksbezogene Sachverständigentätigkeiten) oder eine Hochschulausbildung als Ingenieur (für technische gutachterliche Fragestellungen) oder eine Hochschulausbildung als Betriebswirt (für ökonomische Fragestellungen wie Unternehmens- und Immobilienbewertung) haben. Langjährige berufspraktische Erfahrung, ein fortgesetzter Bezug zur Praxis, die ständige Auseinandersetzung mit der technischen und ökonomischen Weiterentwicklung im jeweiligen Berufsfeld und die Kenntnis des jeweils neuesten Standes der Wissenschaft und der dazugehörigen Regeln (Normen) sind die Grundvoraussetzung für die freie Sachverständigentätigkeit. Dazu gehören erweiterte technische, wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse sowie die persönliche Befähigung zur sachlichen und unvoreingenommenen objektiven Analyse und Dokumentation von Sachverhalten, verbunden mit der Fähigkeit, sich in Wort und Schrift allgemeinverständlich und überzeugend auszudrücken, um einen entsprechenden gutachterlichen Auftrag zu erfüllen.


 

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