Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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    Totalschaden (wirtschaftlich oder/und technisch)

Aktualisiert am: 09.04.14

wirtschaftlicher Totalschaden - technischer Totalschaden


Ein Technischer Totalschaden ist gegeben bei völliger Zerstörung des Fahrzeugs oder bei technisch unmöglich oder absolut ungerechtfertigter Reparatur aus technischen Gründen. Bei einem Totalschaden spricht man, wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht möglich (technischer Totalschaden) oder unwirtschaftlich ist (wirtschaftlicher Totalschaden).
BESONDERER FALL Wenn die Summe aus Minderwert und Reparaturkosten geringer ist als die Differenz zwischen Wiederbeschaffung und Restwert und auch wenn dem Geschädigten die Reparatur nicht zumutbar ist, spricht man von einem Totalschaden.


 

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