Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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    Reparaturbestätigung

Aktualisiert am: 09.04.14

Reparaturbestätigung


Einige Kfz Haftpflichtversicherer verlangen vor Ersatz der Kosten für Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen den Nachweis der durchgeführten Reparatur. Als Reparaturnachweis kann eine Reparaturrechnung der Reparaturfirma dienen oder durch Nachweis der Reparatur durch einen Kfz Sachverständigen Gutachter.


 
    Reparaturkosten

Aktualisiert am: 09.04.14

Reparaturkosten


Unfallbedingte Reparaturkosten sind Kosten, die zur Beseitigung der entstandenen Unfallschäden am Auto notwendig sind. Zu den Reparaturkosten nach Unfallschäden zählen unter anderem: - Arbeitslohnkosten - Ersatzteilkosten ( incl. Preisaufschlag) - Lackierungskosten - Nebenkosten - Umbaukosten - Verbringungskosten (vom Reparaturbetrieb zur Lackiererei und zurück)


 
    Reparaturkosten - Übernahmebestätigung

Aktualisiert am: 09.04.14

Reparaturkosten Übernahmebestätigung


Eine Autowerkstatt übersendet die Reparaturkosten-Übernahmebestätigung an den zahlungspflichtigen Kfz Versicherung des Unfallverursachers. Dieser verpflichtet sich nach Überprüfung der Haftung / Haftungsübernahme, die Kosten der Instandsetzung direkt an die Werkstatt auszuzahlen, also die Reparaturkosten entsprechend der Haftungsquote zu übernehmen.

Siehe auch: Haftungsquote / Quote

    Restwert

Aktualisiert am: 29.07.14

Restwert


Einen Restwert ermittelt der unabhängige Kfz Sachverständige unter Berücksichtigung des konkreten Schadenbildes und der regionalen Marktgegebenheiten. Zu der Abgrenzung des Restwertes hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits am 04.06.1993 eindeutig entschieden, dass der Unfallgeschädigte bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 BGB die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs grundsätzlich zu dem Preis vornehmen darf, den ein von ihm eingeschalteter unabhängigen Kfz Sachverständigen als Wert auf dem allgemeinen Markt ermittelt hat. Auf höhere Restwertpreise spezieller Restwertaufkäufer muss der Geschädigte sich in aller Regel nicht von der Versicherung verweisen lassen. Es sei denn er möchte das Fahrzeug tatsächlich loswerden.


 
    Rotlichtverstoß

Aktualisiert am: 09.04.14

Rotlichtverstoß


Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn eine Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens bereits länger als eine Sekunde Rotes Licht angezeigt hat. Rotlichtverstöße bewirken eine Regel-Bußgeld von ca. 200€ dazu 4 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und ein Fahrverbot. Kommt es infolge eines Rotlichtverstoßes zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einem Kfz Autounfall kann ein erhöhtes Bußgeld und ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten von der Verkehrszentrale in Flensburg verhängt werden.


 
    Rückrufaktion / Rückrufrecht

Aktualisiert am: 28.03.14

Als Rückrufaktionen sind Maßnahmen von Autoherstellern und Autohändler, zur Vermeidung von Personen- oder Sachschäden durch fehlerhafte Bauteile an Fahrzeugen.


Rückrufrecht: Seit 1997 gilt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Es birgt das allgemeine Ziel, den Verbraucher vor unsicheren Produkten (Fahrzeugen) zu schützen. Ein Fahrzeughersteller kann verpflichtet werden, eine Rückrufaktion zu deren Kosten durchzuführen.


Wir empfehlen der Aufforderung Ihrer Werkstatt unbedingt nachzukommen und das Fahrzeug in Ihre Werkstatt zu verbringen.


Ob Ihr Fahrzeug von einer Rückrufaktion betroffen ist können Sie gerne mit uns besprechen. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular! Tragen Sie zusätzlich das Baujahr und die 17 stellige Fahrgestellnummer mit ein. Kurzfristig erhalten Sie von einen Kfz Sachverständigen dazu eine Rückmeldung.


 

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