Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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    Abschleppkosten

Aktualisiert am: 06.03.19

Ist nach einem Autounfall Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrfähig oder verkehrssicher und muss mit einem Apschleppunternehmen vom Unfallort entfernt werden, so sind die damit verbundenen Kosten vom Unfallgegner (Schadenverursacher) bzw. seiner Versicherung zu erstatten. Allerdings erhalten Sie grundsätzlich nur die Kosten erstattet, die für den Transport Ihres Wagens bis zur nächsten Vertragswerkstatt anfallen. Übermäßig hohe Kosten für das Abschleppen zu einer weiter entfernten Werkstatt oder bis nach Hause sind nur dann erstattungsfähig, wenn dort die Reparaturkosten niedriger sind.


 

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