Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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    Waffengleichheit

Aktualisiert am: 09.04.14

Waffengleichheit


Waffengleichheit ist der Zustand, den das deutsche Recht bei Haftpflichtschäden anstrebt, indem es das Recht auf einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt für den Geschädigten auf Kosten des Schädigers gegen alle Widerstände hochhält.

Siehe auch: Honorar / Sachverständigenhonorar

    Wasserschlag - Motorschaden

Aktualisiert am: 09.04.14

Wasserschlag


Als Wasserschlag Motorschaden werden verschiedene physikalische mechanische Erscheinungen bezeichnet, bei denen durch Wasser ein starker mechanischer Schaden am Motor verursacht wird. Als Wasserschlag - Motorschaden wird ein (recht seltenes) Versagen bei Verbrennungsmotoren bezeichnet, wenn Wasser in den Kompressionsraum läuft (der für die Verdichtung von Gasen ausgelegt ist) und dann im Verdichtungstakt den Kolben abrupt stoppt - mit der Gefahr eines verbogenen Pleuels, des Kolbenbruchs, Ventilabrisses und letztlich eines Motorschadens. Wasserschläge können bei Verbrennungsmotoren in Sportbooten auftreten, wenn Wasser über die Abgasanlage in die Kompressionsräume gelangt. Gase sind kompressibel, Flüssigkeiten sind dies praktisch nicht. Der Wasserschlag ist daher immer dann eine Gefahr, wenn in diskontinuierlichen Verdichtungsprozessen (bei Kolbenmaschinen) Flüssigkeiten statt Gase in abgeschlossene Kompressionsräume gelangen können. Ist in einem Hub zu viel Flüssigkeit für den kleinsten Verdichtungsraum enthalten, so folgt aus der Massendynamik (den Schwungmassen und -kräften) eine starke Überbeanspruchung der Bauteile des Verdichtungsraums (Kolben, Zylinderdeckel, Ventile oder Zylinderkopfkopf) sowie auch der Antriebsteile (Kolbenstange, Pleuel) und in der Regel ein Schaden aus dem abrupten Stopp, mangels Kompressibilität der Flüssigkeit.


 
    Wertminderung / merkantile Wertminderung / technische wertminderung

Aktualisiert am: 20.02.13

Wertminderung:
Eine Wertminderung ist der Wertverlust einer beschädigten Sache. Diesbezüglich wird bei einem KFZ-Unfallschaden unterschieden zwischen der merkantilen und der technischen Wertminderung. Beide Schäden sind jedoch (auch nebeneinander) ersatzfähig.

merkantiler Minderwert / Wertminderung:
Durch den Unfallschaden am Kraftfahrzeug ist das Auto auf dem Fahrzeugmarkt als „Unfallwagen“ zu bezeichnen. Dadurch hat das Auto einen geringeren Marktwert. Diese negative Eigenschaft des Autos soll durch die Erstattung des merkantilen Minderwertes ausgeglichen werden. Dabei handelt es sich um den Geldbetrag, den der geschädigte Autofahrer für sein Auto auch nach einer fachgerechten Reparatur bei einem Verkauf von einem potentiellen Käufer weniger erhalten würde, weil diesem Käufer gegenüber darauf hingewiesen werden muss, dass es sich um einen reparierten Unfallschaden handelt.

technischer Minderwert:
Sollt das KFZ nach der Unfallreparatur Reparaturspuren bzw. Restschäden aufweisen, die irreparabel sind oder sollte das Auto nicht mehr gleich zuverlässig oder technisch minderwertig sein, so spricht man von einer technischen Wertminderung.


 
    Wiederbeschaffungsaufwand

Aktualisiert am: 09.04.14

Wiederbeschaffungsaufwand


Der Wiederbeschaffungsaufwand berechnet sich aus der Differenz des Wiederbeschaffungswert und dem Restwert.


 
    Wiederbeschaffungsdauer

Aktualisiert am: 09.04.14

Wiederbeschaffungsdauer


Das ermitteln der Wiederbeschaffungsdauer ist erforderlich, um in den Schadenfällen, wo das verunfallte Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist. Aber auch wenn die Frage der Erstattung der Mietwagenkosten zu klären oder bei nicht Inanspruchnahme des Mietwagens zugleich zur Ermittlung der Reparaturdauer, der Nutzungsausfallentschädigung pro Ausfalltag zu ermitteln.


 
    Wiederbeschaffungswert

Aktualisiert am: 09.04.14

Wiederbeschaffungswert


Der so genannte Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler aufwenden muss um sein Fahrzeug wieder zu bekommen. Hierzu zählen Wiederbeschaffungsaufwand und Kaufwert des Fahrzeuges. Des weiteren berücksichtigt der Sachverständige bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage.

Siehe auch: 130 %-Grenze / 30% über Wiederbeschaffungswert

    Wiederherstellungsaufwand

Aktualisiert am: 09.04.14

Wiederherstellungsaufwand


Wiederherstellungskosten sind die Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Sache in den Zustand zurück zu versetzen, in dem deise sich unmittelbar vor Eintritt des Schadens befand.
Der Wiederherstellungsaufwand ist die Summe aus Reparaturkosten und Wertminderung, gegebenenfalls abzüglich eines Vorteilsausgleichs wie „neu- für-alt“.

Siehe auch: Abzug „Neu für Alt“ – Abzug für Wertverbesserung / Wertverbesserungsausgleich

    Winterreifen

Aktualisiert am: 03.11.14

Mit den richtigen Winterreifen sicher durch den Winter


Der nächste Winter mit Schnee, Glatteis und Matsch auf den Straßen kommt bestimmt. Damit Kraftfahrzeuge bei allen winterlichen Straßenverhältnissen im öffentlichen Straßenverkehr immer sicher und unfallfrei fahren können, sollten sie rechtzeitig vor Wintereinbruch mit Winterreifen, die mit dem M+S- Symbol für „Matsch & Schnee“ gekennzeichnet sind, oder Ganzjahresreifen ausgerüstet werden. Bereits seit dem 04.12.2010 besteht auch in Deutschland die Winterreifenpflicht für alle PKWs, Busse, LKWs und Kräder. Einen bestimmten festgelegten Zeitraum für die Winterreifenpflicht gibt es in der StVO zwar nicht, aber sie tritt grundsätzlich bei winterlichen Straßenverhältnissen sofort in Kraft.


Was unterscheidet den Winterreifen von anderen Reifen?


So wie jede Jahreszeit ihre Besonderheiten hat, so gibt es auch bei den Reifen für Kraftfahrzeuge Unterschiede. Winterreifen sind mit der M+S-Kennzeichnung und dem Schneeflocken-Symbol gekennzeichnet. Sie unterscheiden sich von Sommerreifen durch ihre auch bei niedrigen Temperaturen elastische Gummimischung, die feinen Einschnitte in der Profiloberfläche und den vielen Lamellen, die dem Reifen deutlich mehr Grip und eine bessere Haftung bei Eis und Schnee geben.


Reifen vom Fachmann


Bei der Auswahl des richtigen Winterreifens kann eine Beratung durch den Fachmann in der Kfz-Werkstatt, dem Reifenhandel oder dem Autohaus sehr hilfreich sein, denn er wählt die Reifen nach dem Nutzungsverhalten, dem Budget und weiteren wichtigen Kriterien aus. Doch nicht nur die StVO schreibt Winterreifen vor, sondern auch die Autoversicherungen verlangen entsprechend der winterlichen Wetterbedingungen Winterreifen. Auch wenn die Haftpflichtversicherung bei falscher Reifenwahl bei Schäden und Unfällen eintritt, kann die Vollkaskoversicherung bei falscher Bereifung grobe Fahrlässigkeit geltend machen. Selbstverständlich sollte der Fahrzeugführer auch das Tempo und die Fahrweise immer den gegebenen Wetter- und Verkehrsbedingungen anpassen.


 
    www.carcheck.berlin

Aktualisiert am: 27.03.14

carcheck.berlin ist eine neue sogenannnte Landingpage von Kfz Sachverständigenbüro Carcheck aus Berlin.
Zweck dieser Landingpage ist es themenrelervante Klicks zu generieren. Es sollen lediglich Kunden und Interessenten aquiriert werden, die ein Tatsächliches Interesse daran haben, einen Kfz Gutachter zu beauftragen.
Insbesondere der zur Verfügung gestellte Content (Texte und Inhalt) der Homepage carcheck.berlin ist darauf hin gerichtet, den Kunden oder Interessenten wichtige Informationen zu geben, welche benötigt werden, wenn ein Autounfall geschehen ist.


Mit der neuen Top level Domainendung .Berlin soll Google die Information bekommen, dass es sich bei Carcheck.berlin um ein Regional sehr aktives Unternehmen handelt. Überwiegend erziehlen die  Kfz Gutachter von Carcheck Berlin Aufträge in Berlin. Jährlich geschehen in Berlin über 130000 registrierte Verkehrsunfälle.
Besuchen Sie auch die Seite wenn Sie Interese haben!
beste Grüße
Tilo Neumann


 


 

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