Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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    Wiederherstellungsaufwand

Aktualisiert am: 09.04.14

Wiederherstellungsaufwand


Wiederherstellungskosten sind die Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Sache in den Zustand zurück zu versetzen, in dem deise sich unmittelbar vor Eintritt des Schadens befand.
Der Wiederherstellungsaufwand ist die Summe aus Reparaturkosten und Wertminderung, gegebenenfalls abzüglich eines Vorteilsausgleichs wie „neu- für-alt“.

Siehe auch: Abzug „Neu für Alt“ – Abzug für Wertverbesserung / Wertverbesserungsausgleich

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