Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.
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Sachverständigenverfahrens. §14 der AKB |
Aktualisiert am: 18.02.14 Wenn über den Vollkasko- oder Teilkaskoschaden eines Fahrzeuges Unstimmigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Fahrzeugversicherer bestehen, sieht der Versicherungsvertrag, dem die AKB zu Grunde liegt, die Klärung durch ein Sachverständigenverfahren vor. Siehe auch: Kaskoschaden |
Schadenmanagement / Schadenregulierung |
Aktualisiert am: 09.04.14 SchadenmanagementUnter dem Oberbegriff des Schadenmanagements sind in erster Linie die Bemühungen einiger Versicherer zusammengefasst, den Unfallgeschädigten zu einem, der Versicherung gegenüber kostenminderndem Verhalten zu bewegen. Im Rahmen dieser Politik bemühen sich einige Kfz Versicherer, mit ausgewählten Kfz-Betrieben Sondervereinbarungen abzuschließen , die in erster Linie den Verzicht auf Sachverständigentätigkeiten, günstige Mietwagenkonditionen, günstige Stundenverrechnungssätze, keine Verbringungskosten und weiteres beinhalten. Auf diese Machenschaften der Kfz Haftpflichtversicherung sollten Sie sich als geschädigter nicht einlassen! Bedenken Sie: Sie allein haben im Kfz Haftpflichtfall das Recht, die Unfallschadenabwicklung zu bestimmen und damit die freie Auswahl der Werkstatt, eines geeigneten Kfz Sachverständigen Gutachter und eines Verkehrsrechtsanwaltes. Mehr wissenswertes zum Schadenmanagement>>> |
Schmerzensgeld |
Aktualisiert am: 09.04.14 SchmerzensgeldDerjenige Unfallgeschädigte, der nach einem Autounfall von einem anderen wegen der Verletzung seines Körpers oder seiner körperlichen Gesundheit Schadensersatz verlangen kann, hat Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld. |