Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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    Umbaukosten

Aktualisiert am: 09.04.14

Umbaukosten


Soweit es wirtschaftlich sinnvoll ist, werden bei einem Totalschaden dem geschädigten Fahrzeug Umbaukosten ersetzt (Musikanlage, Freisprecheinrichtung) soweit das Neufahrzeug nicht über gleichwertige Einbauten verfügt. Gleiches gilt für Behinderten-, Fahrschul- oder Taxiausstattung. Umbaukosten stellen sich zusammen aus der Demontage und Montage der betreffenden Fahrzeugteile.


 

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