Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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    Ausfallzeit

Aktualisiert am: 09.04.14

Bei sogenannten Kfz Haftpflichtschäden, welche nach einen verkehrsunfall geschehen wo Sie nicht Schuld waren, kann falls das eigene Unfall Fahrzeug benötigt wird, aber nicht mehr einsatzfähig ist, während der unfallbedingten Ausfallzeit ein Ersatzfahrzeug (Unfall Ersatzfahrzeug) oder alternativ eine Nutzungsentschädigung beansprucht werden. Diese Ausfallzeit beginnt bei fahrfähigen und noch verkehrssicheren Unfall Fahrzeugen mit dem Beginn der Kfz Reparatur und endet mit dem Tag der Auto Abholung vom Kfz Reparaturbetrieb. Bei nicht mehr fahrfähigen und nicht mehr verkehrssicheren Unfall Fahrzeugen beginnt diese Ausfallzeit bereits am Schadenstag. Bei Totalschäden ist die Wiederbeschaffungsdauer eines gleichwertigen Fahrzeuges maßgebend. All das wird durch einen geeigneten Kfz Gutachter Berlin im Unfallgutachten ermittelt.


 

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