Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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Siehe auch:

  130 %-Grenze / 30% über Wiederbeschaffungswert
 

Aktualisiert am: 09.04.14

130 %-Grenze / Opferschutzgrenze


Übersteigen die Unfallschaden bedingten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30%, kann der Unfallgeschädigte das Unfallfahrzeug dennoch instandsetzen lassen, soweit er das Unfallfahrzeug weiter nutzt und reparieren.

Siehe auch: Wiederbeschaffungswert

  Wiederbeschaffungswert
 

Aktualisiert am: 09.04.14

Wiederbeschaffungswert


Der so genannte Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler aufwenden muss um sein Fahrzeug wieder zu bekommen. Hierzu zählen Wiederbeschaffungsaufwand und Kaufwert des Fahrzeuges. Des weiteren berücksichtigt der Sachverständige bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage.

Siehe auch: 130 %-Grenze / 30% über Wiederbeschaffungswert

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