Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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Siehe auch:

  Wiederbeschaffungswert
 

Aktualisiert am: 09.04.14

Wiederbeschaffungswert


Der so genannte Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler aufwenden muss um sein Fahrzeug wieder zu bekommen. Hierzu zählen Wiederbeschaffungsaufwand und Kaufwert des Fahrzeuges. Des weiteren berücksichtigt der Sachverständige bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage.

Siehe auch: 130 %-Grenze / 30% über Wiederbeschaffungswert

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