Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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    Mehrwertsteuer (fiktive Schaden Abrechnung)

Aktualisiert am: 09.01.13

Bei der fiktiven Abrechnung wird nach ständiger Rechtsprechung die Mehrwertsteuer der Reparaturkosten auch für Privatfahrzeuge nicht mehr erstattet. (Abrechnung auf Gutachtenbasis / fiktive Schadenabrechnung)
Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen, so wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet, da die Vorsteuer bei der Umsatzsteuererklärung geltend gemacht werden kann.

Siehe auch: Fiktive Schadenabrechnung

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