Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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    Abtretungserklärung/ Abtretung

Aktualisiert am: 17.03.14

Da ein Autounfall teuer ist und der Fahrzeughalter die Kosten für den Kfz Sachverständigen Gutachten, nicht immer aus eigener Tasche vorauslegen kann, hat der geschädigte Fahrzeughalter die Möglichkeit diese Gutachten Kosten abtreten zu lassen. Jedoch ist grundsätzlich jeder Geschädigte verpflichtet, seine Ansprüche gegenüber der Auto Unfall Versicherung selbst durchzusetzen. Üblicherweise führt das Vorliegen einer Sicherungsabtretung jedoch dazu, dass die gegnerische Kfz Unfall Versicherung die Kosten für einen Kfz Sachverständigen Gutachter jeweils direkt an den Rechnungssteller (den Kfz Gutachter) ausgleicht. Hinweis: Bei Mithaftung (Quote, z.B. 50:50) des Geschädigten muss dieser einen Teil der GUtachter Honorares aus eigener Tasche zahlen. Über den Zentralruf der Autoversicherer kann man mit dem jewiliken Kfz Kennzeichen die gegnerische Kfz Unfall Versicherung gegnerische Kfz Unfall Versicherung ermitteln.


 

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