Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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    Haftpflichtschaden (selber nicht Schuld)

Aktualisiert am: 24.04.14

KFZ Haftpflichtschaden


Ein Haftpflichtschaden tritt ein wenn Sie unverschuldet geschädigter eines Verkehrsunfalles sind. Bei einem Haftpflichtschadens Fall ist der Schadensverursacher verpflichtet, dem Unfallgeschädigten gemäß § 249 BGB den wirtschaftlichen Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen wäre, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschaden Fall tritt gemäß Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflich Versicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). Beim einem Haftpflichtschaden Fall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
Wir haben hier ein Beispiel für Sie vorbereitet, wo ersichtlich wird, wie ein Gutachten aus dem Haftpflichtschsaden Bereich aussehen kann.


 

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