Unsere Gutachten sind grundsätzlich *kostenlos für den Geschädigten eines Verkehrsunfalls.

Ein Haftpflichtschaden-Unfallgutachten ist für den Geschädigten hinsichtlich der unfallbedingten Schäden gemäß der gesetzlichen Regelung grundsätzlich kostenlos. Wenn es sich um einen unverschuldeten Verkehrsunfall handelt, sind diese Kosten nämlich durch die gegnerische Versicherung zu ersetzen. Nach Unterzeichnung einer sogenannten Abtretungserklärung wird die Versicherung angewiesen, das Gutachterhonorar direkt an uns zu zahlen.

Sie können in unserem Sachverständigenbüro kurzfristig und nach den obigen Ausführungen *kostenlos ein Gutachten über die Schäden an Ihrem Fahrzeug erhalten.

☎ Ein Anruf genügt! Wir kommen noch heute zu Ihnen.☎

Laut § 249 BGB arbeiten wir für Sie als Unfallgeschädigten kostenlos und es steht Ihnen noch mehr zu als Sie denken.
Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, also wer den Schaden an Ihrem Auto verursacht hat, hat den Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Der Geschädigte muss kostenlos aus der Unfallsache heraus kommen.
Das bedeutet für Sie, dass die Versicherung des Unfallverursachers Sie so stellen muss, als wäre der Unfall nicht passiert. Die Versicherung muss also alle entstandenen Schäden ersetzen. Dazu gehören folgende Schadensarten. Sachschaden, Personenschaden und selbst verständlich auch Vermögensschaden.

Wenn Sie nicht an dem Unfall Schuld sind können Sie Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

  • - Kfz Sachverständigen
  • - Verkehrsrechtsanwalt
  • - Abschleppunternehmen
  • - und weiteres

Bei unklarer Schuldfrage übernehmen wir gerne die Beweissicherung. Sprechen Sie uns an!

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Wir sind für Sie rund um die Uhr, 7 Tage in der Woche erreichbar.

☎ 03065798710