Unfall! Kostenvoranschlag oder lieber ein Gutachten?

Es reicht nicht aus, wenn Sie von einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen lassen!

Erfahrungsgemäß könnten Sie leider böse Überraschungen erleben, wenn Sie sich auf den Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt verlassen. Der Kostenvoranschlag hat später keine beweissichernde Funktion. Die beweissichernde Funktion wird ggf. benötigt, wenn die Versicherung oder der Schadenverursacher Zweifel z.B. an der Schadenhöhe haben. Zumeist fehlt auch die Ermittlung der Wertminderung.

Erst der Kfz Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden (Bagatellschaden) handelt. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt oder bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein.

In jedem Fall gehen Sie bei Beauftragung eines qualifizierten und unabhängigen Kfz Sachverständigen auf Nummer Sicher wenn Sie ein Gutachten anstelle eines Kostenvoranschlages erstellen lassen.

Wenn der Schaden tatsächlich nur im Bagatell-Bereich liegt, also unter 750€, erstellen wir ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag. EHierbei entstehen Ihnen bei uns ebenfalls keine Kosten, da die gegnerische Versicherung die Kosten übernimmt.

kostenlose Beratung

Kostenvoranschlag oder Gutachten nötig?

Wir helfen und beraten Sie gern.

Gerne empfehlen wir einen Rechtsanwalt.

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