Hauptseite Über uns Leisung Referenzen Termine Links Impressum

Obliegenheiten

Obliegenheiten sind Pflichten des Versicherungsnehmers gegenüber der Kfz - Versicherung, die in § 7 AKB begründet sind. Dies können z. B. eine rechtzeitige Schadenmeldung, die Pflicht des Unfallbeteiligten zur Aufklärung des Tatbestandes aktiv beizutragen oder die Bestätigung durch Polizei und Jagdpächter nach einem Wildunfall sein.

Verstößt ein Versicherungsnehmer gegen diese Obliegenheiten, dann kann dies zur Leistungsverweigerung durch den Versicherer oder bei Haftpflicht-schäden zu Regressansprüchen führen.


Telefon Tilo Gutachter berlin
May 2012
S M T W T F S
29 30 1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31 1 2
May 2012
» Boot's Wertgutachten
» Yacht- & Sportbootgutachten
» Motorrad Gutachten
» Kostenvoranschlag GRATIS
» Kfz- Unfallgutachten
» Kfz-Wertgutachten
» Oldtimergutachten
» Reparaturrechnungsprüfung
» kostenlose Beratung
» Checkliste für Autokauf
» Unfallbericht
» Checkliste für Bootkauf
» Internet Faxauftrag

Carcheck Suche
einfach, schnell und relevant! 
In unserem Sachverständigen-Lexikon möchten wir Ihnen Begriffe aus der Welt der Kraftfahrzeuge und der Kraftfahrzeug Versicherungen näher bringen.

Deutsch