Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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Siehe auch:

  Fiktive Schadenabrechnung
 

Aktualisiert am: 09.01.13

Unter fiktiver Schadens Abrechnung nach einem Autounfall versteht man die Geltendmachung eines Schadens auf der Basis des durch den Kfz Sachverständigen erstellten Kfz Gutachtens, ohne dass tatsächlich Reparaturrechnungen über die Schadensbeseitigung oder die Ersatzteilbeschaffung vorgelegt werden.

Siehe auch: Mehrwertsteuer (fiktive Schaden Abrechnung)

  Mehrwertsteuer (fiktive Schaden Abrechnung)
 

Aktualisiert am: 09.01.13

Bei der fiktiven Abrechnung wird nach ständiger Rechtsprechung die Mehrwertsteuer der Reparaturkosten auch für Privatfahrzeuge nicht mehr erstattet. (Abrechnung auf Gutachtenbasis / fiktive Schadenabrechnung)
Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen, so wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet, da die Vorsteuer bei der Umsatzsteuererklärung geltend gemacht werden kann.

Siehe auch: Fiktive Schadenabrechnung

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