Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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    Altschäden

Aktualisiert am: 04.04.14

Sogenannte Altschäden sind Beschädigungen, die zum Zeitpunkt der Unfall Fahrzeugbesichtigung, durch den Kfz Gutachter, noch nicht instandgesetzt worden waren. Als Altschäden bezeichnet man sowohl Unfallschäden, als auch sonstige Beschädigungen, wie z. B. Lack- oder Korrosionsschäden. Wobei diese Schäden auch als allgemeine Nutzungs- und altersbedingte Gebrauchsspuren gelten können. Das muss jedoch der Kfz Sachverständige im Gutachten vor Ort beurteilen. Alt- sowie Vorschäden haben merkantilen Einfluss auf die durch den Kfz Sachverständigen Gutachter zu benennende merkantile Wertminderung. Des weiteren sind Alt- und Vorschäden bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes und auch des Unfallfahrzeug Restwertes von Wichtigkeit. Wenn noch Alt- und Vorschäden im Schadenbereich vorhanden sind, sind im Reparaturfall bei einem Versicherungs Kasko- und Kfz Haftpflichtschaden, Schaden Abzüge Neu für Alt vorzunehmen.


 

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