Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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Siehe auch:

  Honorar / Sachverständigenhonorar
 

Aktualisiert am: 20.02.13

Für die Tätigkeit eines kfz Sachverständigen, steht ihm ein Sachverständigenhonorar zu, dessen Höhe sich nach der erbrachten Leistung bemisst. Die Art oder die Besonderheit der Leistung sind für den Stundensatz, mit dem der Sachverständige vergütet wird, ausschlaggebend.
Bei Kfz Schadensgutachten im haftpflichtschadenbereich, richtet sich das Kfz Gutachter Honorar nach der Schadenhöhe.
Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschl. MwSt. zuzüglich ggf. einer Merkantilen Wertminderung maßgebend.
Bei einem Totalschadenfall ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Unfallschaden die Berechnungsbasis des Honorares.

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