Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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Siehe auch:

  Haftungsquote / Quote
 

Aktualisiert am: 09.04.14

Haftungsquote


Wenn ein Verkehrsunfall nicht durch alleinige Schuld eines Unfallbeteiligten verursacht wurde, so kommt es zu einer Aufteilung der Haftung. Eine Haftungsquote von 25 % für den Unfallbeteiligten B bedeutet, dass der Unfallbeteiligte A 75 % des bei B entstandenen Schadens auszugleichen hat, A erhält dagegen 25 % des entstandenen Schadens von B.

Siehe auch: Mithaftung

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