Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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    Rotlichtverstoß

Aktualisiert am: 09.04.14

Rotlichtverstoß


Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn eine Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens bereits länger als eine Sekunde Rotes Licht angezeigt hat. Rotlichtverstöße bewirken eine Regel-Bußgeld von ca. 200€ dazu 4 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und ein Fahrverbot. Kommt es infolge eines Rotlichtverstoßes zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einem Kfz Autounfall kann ein erhöhtes Bußgeld und ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten von der Verkehrszentrale in Flensburg verhängt werden.


 

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