Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

0-9 |  A  |  B  |  C  |  D  |  E  |  F  |  G  |  H  |  I  | J |  K  | L |  M  |  N  |  O  |  P  |  Q  |  R  |  S  |  T  |  U  |  V  |  W  | X | Y |  Z  | *'/# | Alle

    Differenzsteuer / Differenzsbesteuerung

Aktualisiert am: 09.04.14

Differenzbesteuerung


Die sogenannte Differenzsteuer im Kfz Wiederbeschaffungswert ist der kleine Umsatzsteueranteil, der bei einem umsatzsteuerpflichtigen Kfz Verkauf an den Staat abzuführen wäre. Durchschnittlich fallen hier Steuern in Höhe von 2,4% an. Umsatzsteuer im Sinne von Differenzsteuer ist nur dann im Wiederbeschaffungswert eines Autos enthalten, wenn es sich tatsächlich um ein differenzbesteuertes Fahrzeug handelt. Ggf. muss die Differenzsteuer durch einen Kfz Sachverständigen ermittelt werden.


 

kostenlose Beratung

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach!

Durchsuchen Sie unser Lexikon!

Wir sind für Sie rund um die Uhr, 7 Tage in der Woche erreichbar.

030 65798710