Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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    Grobe Fahrlässigkeit

Aktualisiert am: 08.01.13

Der Begriff der „Groben Fahrlässigkeit“ ist in den Versicherungsbedingungen (AKB) der meisten Versicherungen als Ausschlussgrund angegeben.

Der Auto Versicherer kann insbesondere bei grober Verletzung der im Straßenverkehr, möglicherweise durch einen Verkehrsunfall der durch Trunkenheit am Steuer verursacht wurde, erforderlichen Sorgfaltspflicht seine Leistungen in der Fahrzeugversicherung verweigern.
 

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