Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.
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Eigenreparatur / Autoreparatur in Eigenregie |
Aktualisiert am: 09.04.14 Selber reparieren nach UnfallEs ist ohne weiteres nach einem Haftpflichtschaden zulässig, ein unfallbeschädigtes Fahrzeug außerhalb einer zertifizierten Reparaturwerkstatt in Eigenarbeit zu reparieren. Dem Unfall Geschädigten stehen in diesem Fall die erforderlichen Reparaturkosten als Wiederherstellungskosten zu. Lediglich die Mehrwertsteuer von 19% wird nach ständiger Rechtsprechung nicht mehr erstattet, außer Sie können durch Vorlage von Reparaturrechnungen und Ersatzteilrechnungen nachweisen. |