Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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    Eigenreparatur / Autoreparatur in Eigenregie

Aktualisiert am: 09.04.14

Selber reparieren nach Unfall


Es ist ohne weiteres nach einem Haftpflichtschaden zulässig, ein unfallbeschädigtes Fahrzeug außerhalb einer zertifizierten Reparaturwerkstatt in Eigenarbeit zu reparieren. Dem Unfall Geschädigten stehen in diesem Fall die erforderlichen Reparaturkosten als Wiederherstellungskosten zu. Lediglich die Mehrwertsteuer von 19% wird nach ständiger Rechtsprechung nicht mehr erstattet, außer Sie können durch Vorlage von Reparaturrechnungen und Ersatzteilrechnungen nachweisen.
Gerne können wir Ihnen nach erfolgter Eigenreparatur eine Reparaturbestätigung erstellen. Damit können Sie weitere Schadenbedingte Positionen, wie z.B. Nutzungsaußfallentschädigung von der Versicherung erhalten.


 

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