Lexikon für Fachbegriffe aus dem Kfz Sachverständigen Bereich.

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    Abzug „Neu für Alt“ – Abzug für Wertverbesserung / Wertverbesserungsausgleich

Aktualisiert am: 06.01.13

Der Abzug „Neu für Alt“ ist ein Abzug für die durch die Reparatur entstehende Wertverbesserung am Unfall Fahrzeug, da das repartierte Unfall Fahrzeug durch den Ersatz der unfallbedingten Teile eine Wertverbesserung erfahren hat. Wenn also Altschäden an der zu reparierenden Stelle sind werden diese negativ bewertet und abgezogen von der Schadensumme. In der Regel etwar 30%.
 

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