Ein von uns Kostenvoranschlag macht bis zu einer Schadenhöhe von 750,00 EUR Sinn.
Besonders augenscheinlich geringe Beschädigungen können für den Laien oft nicht erkennbare, weitergehende Folgen auf den Schadenumfang haben. Was als Bagatellschaden einzuordnen ist, entscheidet nicht der Service-Mitarbeiter der gegnerischen Versicherung am Telefon, sondern vor Ort einzig und allein Ihr KFZ -Sachverständiger - Gutachter!
Bei allen Schäden, die darüber der Bagatellgrenze liegen, empfehlen wir Ihnen, schon zu Ihrer eigenen Beweissicherung ein ordentliches Kfz-Schadengutachten.
Gern können wir in einem unverbindlichen Fachgespräch am Telefon erörtern was in Ihrem Fall am Sinnfollsten ist.
Bei Gutachten rechnen wir Selbstverständlich direkt mit der eintritspflichtigen Versicherung ab, sodas Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen.
Bei strittigen fällen ist für Sie die Beweisaufnahme (Beweissicherungsverfahren) garantiert kostenlos.
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