Qualifizierte Gutachten über Fahrzeugschäden an....
....( LKW, PKW, KRAD, usw. )nach Verkehrsunfällen dienen der Beweissicherung, klären Sachverhalte und sind Grundlage der Schadensregulierung.
Ab einer Schadenhöhe von ca.750,-EUR die so genannte “Klein- oder Bagatellschadengrenze“ sollten Sie nicht auf Ihr Recht als Geschädigte/r einen freien Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen, verzichten.
Für Schäden unter dieser Grenze, erstellen wir einen Qualifizierten Kostenvoranschlag, da hier die Versicherung die Kosten für ein komplettes Gutachten nicht übernimmt.
Ob der Schaden tatsächlich über 750,-EUR liegt, klären wir gerne vor Ort.
Wir legen den optimalen Reparaturweg fest, ermitteln die notwendigen Reparaturkosten und die Reparaturdauer zur Wiederherstellung des Fahrzeuges. Desweiteren ermitteln wir den Wiederbeschaffungswert, die Ihnen zustehende Nutzungsausfallentschädigung, als auch eine evtl. merkantile Wertminderung. Fals erforderlich wird Restwert und Wiederbeschaffungsdauer ermittelt.
Bitte verlieren Sie keine Zeit mit der Suche nach einem geeigneten Gutachter....kontaktieren Sie einen freien Kfz Sachverständigen Ihrer Wahl.
24h 0163 / 796 25 75
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